Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Mai 1917
Die Frau ist in mancher Hinsicht an die Schweigepflicht gebunden, um den
Kampfesmut des Mannes nicht zu beeinträchtigen.
Die Schweigepflicht der Frau.
Die Knappheit an Brot und Kartoffeln
bereitet unsern Frauen und Müttern nicht
so um ihrer selbst, wie um ihrer Lieben wil-
len schwere Sorge, den verlangenden Kin-
dern die ersehnte Brotschnitte vorenthalten
zu müssen, ist hart. Es ist auch begreiflich,
daß die Frauen ihren Gatten im Felde,
als den ihnen zunächst stehenden Menschen,
ihr gequältes Herz auszuschütten wünschen.
Und doch ist es nicht richtig die Briefe
ins Feld mit Klagen auszufüllen, zumal
unter der Feder nicht selten die Übelstände
noch wachsen und dann noch schlimmer dar-
gestellt werden als sie in Wirklichkeit sind.
Solche übertriebenen oder düsteren Dar-
stellungen beschweren das Herz des Brief-
empfängers und lähmen dessen Kraft und
Kampfesmut. Sie werden höchst gefähr-
lich, wenn sie in die Hände des Gegners
gelangen. Die Feinde fahnden nach der-
artigen Schriftstücken in den Taschen der
Gefangenen und Gefallenen und bringen
gerade die Briefe, die Übertreibungen ent-
halten, in Facsimile zur Veröffentlichung,
um daran zur Erhöhung des sinkenden
Kriegsmutes ihrer Landesangehörigen die
Behauptung zu knüpfen: Da erseht ihr,
wie der wi[r]tschaftliche Untergang in Deutsch-
land sich vollzieht, aus untrüglichen Zeug-
nissen! Solche Ausschlachtung persönlicher
Herzensergüsse muß unter allen Umständen
verhütet werden und zu diesem Ende wird
das Schweigen zur vaterländischen Pflicht
unserer Frauen. Es gibt ja genug gute
und erfreuliche Dinge zu berichten, wozu
das Trübe und Herbe in den Vordergrund
drängen.
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Stadtarchiv Troisdorf (25. Mai 2017). 25. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/crmf