Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1917
Probleme bei der Gültigkeit von Kartoffelkarten in Gastwirtschaften im Solinger Industriegebiet
Solingen. Zur Kartoffelverteilung. Die Zu-
teilung von Kartoffeln an Speisewirtschaften und Restaurants
erfolgt bekanntlich nach der Zahl der abgelieferten Abschnitte
der Kartoffelkarte, die der Wirt von den Gästen einzieht. Wie
bei so manchen Gelegenheiten, macht sich auch hier die Ab-
sonderung des Landkreises vom Stadtkreise
Solingen unangenehm bemerkbar. Im Landkreise heißt es auf
den Abschnitten der Kartoffelkarte: „Gültig im Land-
kreise Solingen nur am Wohnort des In-
habers“. Die Folge davon ist, daß unsere Stadtverwaltung
es selbstverständlich ablehnt, solche Abschnitte zu berechnen, was
zur weiteren Folge hat, daß kein Arbeiter aus dem Landkreise,
der in Solingen arbeitet, hier ein Mittagessen bekommen kann.
So sind auch hier wieder die Arbeiter das Opfer
falscher Anordnungen der Verwaltung. Erst kürzlich
hat Solingen noch den Gemeinden Höhscheid und Ohligs
Kartoffeln leihweise überlassen, weil sie auf dem trockenen saßen.
Da war man im Landkreise nicht engherzig und nahm, was
man kriegen konnte. Da sollten nun aber die Stadtverwaltungen
der Nachbargemeinden im Interesse ihrer Einwohner, die hier
arbeiten, es auch nicht ablehnen, die Lebensmittel, die diese
Leute hier verzehrt haben, zu verrechnen.
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Stadtarchiv Solingen (9. März 2017). 9. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. August 2026 von https://doi.org/10.58079/crlr
