19. September 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1914

Erneute Erinnerung, dass die Lebensmittelhändler ihre Preise gut sichtbar innerhalb und außerhalb des Verkaufsraumes anschlagen müssen. Diese Maßnahme soll der willkürlichen Lebensmittelverteuerung Einhalt gebieten und die Stellung des Verbrauchers stärken. 

             Preistafel für Lebensmittel.
   Nach einer Bekanntmachung des Regierungspräsi-
denten haben alle Händler und Gewerbetreibenden, die
Lebensmittel feilbieten, den Preis dieser Lebensmittel in einer
für jeden Käufer deutlich erkennbaren Weise und zwar
innerhalb und außerhalb des Verkaufs-
raumes an der Tür oder dem Fenster durch Anschlag be-
kanntzugeben.    Die Preise sind anzugeben für: Kartoffeln, Schwarzbrot,
Weizenmehl, Schmalz, Butter, Hülsenfrüchte für das Pfund,
Eier für das Stück, Salz, Grießmehl, Hafergrütze, Zucker für
das Pfund, Milch für das Liter, Speck, Schweinebraten ohne
Fett und Knochen, gesalzenes Schweinefleisch, Schweinekote-
lette, frische Bratwurst, geräucherte Bratwurst, gewöhnliche
Leberwurst, gewöhnliche Blutwurst, Fleisch- Schwartemagen,
roten Schwartemagen, Fleischwurst.
   Die Bekanntgabe des Preises muß in der Weise vorge-
nommen werden daß bei Nahrungsmitteln, die in ver-
schiedenen Sorten vorhanden sind (z. B. Brot: Grau-
und Schwarzbrot, Schmalz: hiesiges und ausländisches, Butter
ebenso, Speck: fetter und magerer, usw.) der Preis für jede
einzelne Sorte genau anzugeben ist. Verschiedene Ortsbehörden
des Regierungsbezirks rufen den Händlern diese Bekann-
machungen erneut ins Gedächtnis.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (19. September 2014). 19. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cm2s


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