2. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1917

Konditoreien unterliegen dem „7 Uhr Ladenschluss“

                     7 Uhr Ladenschluß.
   Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung betreff[end]
die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln
von 11. Dezember 1916 (R.-G.-Bl. S. 1355) mache ich
darauf aufmerksam, daß Konditoreien nicht zu den
Lebensmittelgeschäften zu rechnen sind, mithin dem § 2
der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1916, dem Sieben-
uhrladenschluß unterliegen.
   Solingen, den 28. Februar 1917.
                             Der Oberbürgermeister: Dicke.


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