Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1917
Konditoreien unterliegen dem „7 Uhr Ladenschluss“
7 Uhr Ladenschluß.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung betreff[end]
die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln
von 11. Dezember 1916 (R.-G.-Bl. S. 1355) mache ich
darauf aufmerksam, daß Konditoreien nicht zu den
Lebensmittelgeschäften zu rechnen sind, mithin dem § 2
der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1916, dem Sieben-
uhrladenschluß unterliegen.
Solingen, den 28. Februar 1917.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Stadtarchiv Solingen (2. März 2017). 2. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/crkj