Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1917
Konditoreien unterliegen dem „7 Uhr Ladenschluss“
7 Uhr Ladenschluß.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung betreff[end]
die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln
von 11. Dezember 1916 (R.-G.-Bl. S. 1355) mache ich
darauf aufmerksam, daß Konditoreien nicht zu den
Lebensmittelgeschäften zu rechnen sind, mithin dem § 2
der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1916, dem Sieben-
uhrladenschluß unterliegen.
Solingen, den 28. Februar 1917.
Der Oberbürgermeister: Dicke.