Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917
Änderung der Menge an Brot und Mehl, die mit den Bezugskarten bezogen werden kann.
Bekanntmachung.
In Abänderung meiner Verordnung
betr. die Regelung des Mehl- und Brotver-
brauchs im Siegkreise vom 11. Nov. 1915
§§ 1 bis 3 wird hiermit festgesetzt:
Die den Selbstversorgern zur Ausmah-
lung auf Mahlkarte zugewiesenen Mengen
werden bis auf Weiteres mit Wirkung vom
April 1917 ab auf 6 ½ kg Getreide für
die Person festgesetzt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestim-
mung ververfallen den Straffestsetzungen des
§15 obenstehender Verordnung.
Siegburg, den 22. April 1917
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
des Siegkreises.
von Dalwigk.
Landrat.
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Stadtarchiv Troisdorf (27. April 2017). 27. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/crk5