Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. April 1917
Aufruf zur Ablieferung von Schweinen vor dem Inkrafttreten einer neuen Preisverordnung.
– Rechtzeitige Anmeldung zur Abliefe-
rung der Schweine vor Inkrafttreten der
neuen Preise. Nach der Bundesratsverord-
nung über die Preise für Schlachtvieh vom
März wird beim Verkauf von Schlacht-
schweinen vom 1. Mai 1917 ab nur mehr
der in dieser Verordnung festgesetzte niedrigere
Preis gezahlt werden. In einem dem-
nächst erscheinenden Erlasse des Herrn Prä-
sidenten des Kriegsernährungsamts wird
dem Viehhalter ein Anrecht auf Abnahme
der Schweine bis zum 30. April nur dann
zugebilligt werden, wenn den Viehhandels-
verbänden bis spätestens zum 15.
April fest zum Kauf angeboten sind. Diese
Maßnahme ist notwendig, damit die abneh-
menden Organisationen möglichst bald einen
Überblick über die zur Abstoßung gelangen-
den Schweinemengen bekommen und die
nötige Vorsorge für deren Verwendung tref-
fen können. Es empfiehlt sich, die Schweine,
die vor dem 1. Mai noch abgestoßen wer-
den sollen, möglichst umgehend dem zustän-
digen Viehhandelsverbande anzumelden.
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Stadtarchiv Troisdorf (6. April 2017). 6. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/crj1