Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Februar 1917
Ein geborener Belgier, der seit Jahren in Solingen lebt und als Unternehmer Heeresbedarf herstellt, wurde wegen Verstoß gegen die Meldepflicht verurteilt
Solingen. Anmeldung von feindlichen Aus-
ländern. Weil er sich als feindlicher Ausländer nicht täg-
lich gemeldet hat, wurde der Gießereibesitzer C. von hier zu
einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. C. ist ein geborener
Belgier, hat aber, weil er schon seit Jahren hier ansässig ist,
nach seiner Angabe in Deutschland seiner Militärpflicht genügt.
Der Bruder des Angeklagten hat bereits im Felde gestanden.
Trotzdem wurde C. verpflichtet, sich wöchentlich zweimal bei
der Polizeibehörde zu melden, weil er im feindlichen Auslande
geboren und in Deutschland nicht naturalisiert ist. Der Ange-
klagte ist wegen desselben Vergehens bereits mit 100 und 200
Mark vorbestraft. Als Entschuldigung führte er an, daß er
Bedarfsartikel fürs Heer herstelle und deshalb keine Zeit habe.
Ein Gesuch an den Regierungspräsidenten um Aufhebung der
Meldepflicht wurde abschlägig beschieden.
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Stadtarchiv Solingen (24. Februar 2017). 24. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cria