Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1914
Militärpersonen war der Besuch des sozialdemokratischen Gewerkschaftshauses in Solingen verboten. Im Zeichen des „Burgfriedens“ wird dieses Verbot aufgehoben, aber lediglich für die „Dauer des Kriegszustandes“. Diese Aussage kritisiert die „Bergische Arbeiterstimme“ scharf.
Für die Dauer des Krieges
Das Solinger „Garnisionskommando“ richtet an die Leitung
des Solinger Gewerkschaftshauses dieses Schreiben:
Für die Dauer des Kriegszustandes
habe ich das über Ihr Lokal bestehende Verbot
(Besuch von Militärpersonen) aufgehoben.
gez. Schwarz, Oberstleutnant.
Die formelle Aufhebung des Militärboykotts legitimiert
endlich die seit Beginn des Krieges geübte Praxis der zum
Kriegsdienst eingezogenen Solinger Reservisten, Landwehr-
und Landsturmmänner, im Gewerkschaftshause zu verkehren,
wie sie es in Friedenszeitengewohnt waren.
Eigenartig berührt die Wendung, daß diese Maßnahme
„für die Dauer des Kriegszustandes“ Geltung
haben soll. Daraus kann man doch nichts anderes lesen, als die
Absicht, „nach dem Kriegszustande“ den Militärboykott wieder
zu verhängen. Wir halten nun die gegenwärtige Zeit für
durchaus ungeeignet zur Aeußerung solcher Absichten. Wir
sind vielmehr der Ansicht, daß es zu allerletzt im Interesse der
Militärverwaltung liegt, augenblicklich solche Absichten zu
äußern! Die Zeitungen unterlassen augenblicklich alle Er-
wägungen darüber, was nach dem Kriege sein wird. Das ist
gut so, ist aus mehr als einem Grunde zu begrüßen. Es wäre
indessen zu wünschen, daß sich diese Gepflogenheit so allgemein
durchsetzte, wie sie es verdient.
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Stadtarchiv Solingen (14. September 2014). 14. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cm2g