Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Februar 1917
Auch Suppenfabrikate werden nun ausschließlich über die Kommunen verteilt
Die Verteilung von Suppenfabrikaten.
Das Kriegsernährungsamt gibt bekannt:
Im Februar werden in die behördliche Nährmittelvertei-
lung zum ersten Mal auch Suppenfabrikate (Suppen-
würfel und lose Suppen) einbezogen. Die Suppenfabriken
müssen alle ihre Erzeugnisse an die behördlichen Verteilungs-
stellen abliefern. Irgendwelche sonstigen Lieferungen (an Pri-
vatpersonen, an Groß- und Kleinhändler, an Werkskantinen,
Anstalten usw. dürfen die Fabriken also nicht mehr ausführen.
Die Verteilung der Suppenfabrikate erfolgt ebenso wie die der
anderen Nährmittel nach einem allgemeinen Verteilungs-
schlüssel durch die Kommunalverbände (Städte, Lankreise usw.)
Inwieweit die Kommunalverbände bei der Unterverteilung
den Handel heranziehen, hängt von den örtlichen Verhältnissen
ab und ist daher dem Ermessen der Kommunalverbände über-
lassen. Ueber Anträge auf Berücksichtigung bei der Suppenver-
teilung entscheiden hiernach die Kommunalverbände. Be-
stellungen bei den Suppenfabriken oder Anträge bei den be-
hördlichen Zentralstellen sind zwecklos. Dies gilt ebenso wie
für Suppen auch für alle anderen durch die Kommunalverbände
verteilten Nährmittel, insbesondere für Hafer- und Gersten-
fabrikate aller Art (Graupen, Flocken, Grütze, Mehl, auch
Paketware), Weizengrieß, Teigwaren und Kartoffelsago.
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Stadtarchiv Solingen (20. Februar 2017). 20. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/crgt