13. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1917

Kritik am Verkauf von teurem Schwarzbrot für Schwerstarbeiter in Wald

   Wald. Freies Schwarzbrot für 2,25 Mark.
In unserer Gemeinde wird an Schwerstarbeiter freies Schwarz-
brot zum Preise von 2,25 Mark verkauft. Es handelt sich um
ein vierpfündiges Brot, das aus holländischem Mehl herge-
stellt wird. Der Verkauf dieses Brotes in den Bäckerläden ist
untersagt, es soll direkt an die Fabriken geliefert werden, die
Schwerstarbeiter beschäftigen. Ob diese Art der Versorgung
der Schwerstarbeiter die richtige ist, bezweifeln wir. An sich
bedeutet der Preis von 2,25 Mark für ein vierpfündiges
Schwarzbrot für die Arbeiter eine schwere Belastung. Außer-
dem handelt es sich hier um eine Durchbrechung des Prinzips
des Höchstpreises für Brot. Es wäre schon richtiger, wenn man
den Schwerst- und Schwerarbeitern eine Brotzulage gewährte,
den Höchstpreis für Brot aber nicht überschreitet. Die geld-
liche Differenz, die in den Preisen zwischen hiesigem und Aus-
landsmehl besteht, muß von der Allgemeinheit
getragen werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. Februar 2017). 13. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/crga


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