Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Februar 1917
Lohnforderungen der Straßenbahner im Wuppertal
Lohnbewegung im Betriebe der Bergischen
Kleinbahn.
Das Personal der elektrischen Straßenbahn Barmen-
Elberfeld und der Bergischen Kleinbahn ist in eine Lohnbewegung
eingetreten. In drei Versammlungen, die vergangene
Woche abgehalten wurden, nahm man zu der gegenwärtigen
Teuerung und der Lohnfrage Stellung. Die Löhne der
Straßenbahner waren schon zur Friedenszeit knapp bemessen
und während des Krieges ist dem männlichen Personal nur
einmal eine Teuerungszulage in Höhe von 10 Prozent vom
Lohne gewährt worden. Ihre Arbeitsbedingungen wurden
während der Kriegszeit erheblich verschlechtert. Vor dem
Kriege war jeder achte Tag dienstfrei, jetzt nur jeder zehnte
Tag. Auch wurden die täglichen Dienste verlängert, so daß
jetzt gegen früher 20 bis 25 Dienststunden monatlich mehr ge-
leistet werden müssen. Die Teuerungszulage, die den Ange-
stellten gewährt wurde, ist dadurch reichlich wettgemacht worden.
Die Löhne der männlichen Angestellten betragen jetzt
4 Mark für den Tag und steigen bis nach 18jähriger Dienst-
dauer auf 4,90 Mark für den Tag. Die Schaffnerinnen er-
halten bei der Talbahn die Stunde 33 Pf[enni]g und bei den Bergi-
schen Kleinbahnen 3,40 Mark den Tag. Den Angestellten ist es
bei den niedrigen Löhnen nicht möglich, die von den Behörden
zugestandenen knappen Rationen an Fleisch-, Fett- und Wurst-
waren, Eiern, Milch usw. sich auch nur teilweise zu
beschaffen. Es ist unverständlich, daß die Direktion der
Talbahn vor 14 Tagen ihren Angestellten auf eine Eingabe um
Zubilligung einer Lohnerhöhung einen ablehnenden Bescheid
gab. Jetzt haben die Angestellten der beiden Straßenbahnen
durch ihre Berufsorganisation, den Deutschen Transport-
arbeiterverband, den Direktionen ihre Wünsche auf Erhöhung
ihrer Löhne zustellen lassen. Für das männliche Personal wird
ab 15. Februar eine Lohnerhöhung von 1 Mark den Tag ge-
fordert. Durch Gewährung dieser Lohnzulage würde der Lohn
für das männliche Personal einschließlich der Teuerungszulage
5,40 bis 6,40 Mark den Tag betragen. Für die weiblichen An-
gestellten wird ein Lohn von 40 Pf[enni]g die Stunde für Schaffne-
rinnen und 45 Pf[enni]g für Wagenführerinnen verlangt. Den
weiblichen Angestellten soll, wenn sie verheiratet oder Witwe
sind und Kinder unter 15 Jahren zu ernähren haben, 3 Mark
für Kind und Monat als Teuerungszulage gewährt werden.
Die Wagenführer der Talbahn haben den der Direktion
so oft vorgetragenen Wunsch auf besseren Schutz gegen Kälte
und Zugluft durch das Anbringen größerer Schutzscheiben an
den offenen Wagen wiederholt.
Diese Forderungen bewegen sich in Grenzen, daß man sich
wundert, daß es erst einer Bewegung bedarf, um sie durchzu-
drücken. Wegen so selbstverständlicher Forderungen, die man,
wenn man etwas daran aussetzen wollte, höchstens zu be-
scheiden nennen könnte, braucht es hoffentlich nicht erst
zu Maßnahmen zu kommen, wie dieser Tage in Magdeburg.
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Stadtarchiv Solingen (12. Februar 2017). 12. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/crfy