12. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Februar 1917

Schmuggelbekämpfung: Schießbefehl an der niederländischen Grenze

   Scharfe Maßnahmen gegen Schmuggel.
   Es lassen vielfach Personen, namentlich auch aus dem In
dustriegebiet, sich verleiten, an unerlaubter Stelle heimlich die
holländische Grenze zu überschreiten, um Lebensmittel
einzukaufen und diese dann ebenfalls auf verbotenen Wegen
zurück über die Grenze zu besorgen. Man kann bei der viel-
fach herrschenden Knappheit den Wunsch nachfühlen, sich auf
diese Weise besser zu versorgen. Diese Personen setzen sich
strenger Bestrafung aus. Alle Lebensmittel, die sie unter
Durchbrechung der Grenzsperre einkaufen, entziehen sie der Ge-
samtversorgung und bevorzugen sich damit auf Kosten der übri-
gen Bevölkerung, zumal der ärmeren, die diesen Weg zu be-
treten nicht in der Lage ist. Namentlich von jetzt ab ist es aber
ein unverantwortlicher Leichtsinn, an verbotener Stelle die
Grenzsperre zu durchbrechen. Jeder, der das versucht, setzt sich
unmittelbarer Lebensgefahr aus. Die hollän-
dischen Gendarmen und Grenzposten haben jetzt strenge Wei-
sung, jeden Schmuggel und das unerlaubte Ueberschreiten der
Grenze zu verhindern, und gehen dazu über, rücksichtslos auf
Personen zu feuern, die nicht auf den ersten Anruf sofort
halten. Es sind bereits schwere Unfälle zu beklagen gewesen.


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Stadtarchiv Solingen (12. Februar 2017). 12. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crfx


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