Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1917
Es ist untersagt kostenlose Zeitungen abzugeben.
– Zeitungs-Freiexemplare verboten.
Wie die Kriegswirtschaftsstelle für das Deut-
sche Zeitungsgewerbe mitteilt, ist in der letz-
ten Zeit wiederholt festgestellt worden, daß
gegen den § 8 der Bekanntmachung über
Druckpapier vom 20. Juni 1916, der die
kostenlose Abgabe von Frei- und Werbeexem-
plaren verbietet, verstoßen wird. Die
Kriegswirtschaftsstelle bringt diese Bestim-
mung nochmals in Erinnerung und macht
gleichzeitig darauf aufmerksam, daß jeder
Verstoß gegen die Vorschriften strafrechtlich
verfolgt werden muß.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (20. Mai 2017). 20. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/crfv