11. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Mai 1917 

Stoffe sollten möglichst mehrfach verwendet werden, auch bei der Trauerkleidung.  

   – Kleiderbewilligungen bei Trauerfäl-
len. Die Mitteilungen der Reichsbeklei-
dungsstelle schreiben: Die Notwendigkeit,
die vorhandenen Vorräte an Web-, Wirk-
und Stickwaren möglichst zu strecken, erfor-
dert es, bei Anträgen auf Bewilligung von
Kleidungsstücken bei Erzeugnissen in der Fa-
milie starke Beschränkung zu üben. Aus
den vorhandenen Kleidungsstücken werden
sich ohne Schwierigkeiten Umstandskleider
herstellen lassen, die unter Verarbeitung ge-
ringerer Stoffmaße ihrem Zweck entsprechen.
Aus den nämlichen Gründen erscheint es
als dringendes Gebot, das Leidtragende bei
Trauerfällen wenn irgend möglich nur eine
Trauerkleidung beantragen und im übrigen
zu dem Aushilfmittel greifen, vorhandene
Kleider umfärben zu lassen. Wir leben in
einer Zeit in der mit manchen Überlieferun-
gen früherer Tage, mögen sie noch so sehr
in berechtigten Empfindungen, ja sogar in
Gefühlen der Pietät wurzeln, gebrochen wer-
den muß. Dem Zwange der Stunde müs-
sen wir uns fügen und auch dieses Gefühls-
opfer bringen, wei[l] es einem höheren Zwecke
dient, dem gegenüber die Wünsche des Ein-
zelnen verstummen müssen.


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Stadtarchiv Troisdorf (11. Mai 2017). 11. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crfn


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