10. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1917

Acht Frauen wegen Lebensmitteldiebstahl aus Eisenbahnwaggons am Südbahnhof Solingen zu Gefängnisstrafen verurteilt

   Solingen. Entwendungen von Lebensmitteln.
Acht Frauen traten gestern vor die Schranken des Schöffen-
gerichts, weil sie am Südbahnhof aus Eisenbahnwagen Kar-
toffeln, Roggenschrot und Aepfel entwendet hatten. Ein Teil
des entwendeten Gutes, namentlich Mehl und Aepfel, wurde
bei einer Haussuchung, die bei den Angeklagten vorgenommen
wurde, beschlagnahmt und konnte den rechtmäßigen Eigen-
tümer, der hiesigen Stadtverwaltung und dem Gemüsehändler
Wilkens, zum Teil wieder zugestellt werden. Vor Eintritt


in die Verhandlung verlas der Vorsitzende einen anonymen
Brief, den das Gericht erhalten hatte. In diesem Briefe wurde
noch eine Frau des Kartoffeldiebstahls beschuldigt und ange-
fragt, weshalb nicht auch gegen sie ein Strafverfahren einge-
leitet worden sei. Der Vorsitzende bezeichnete es mit Recht
als eine Feigheit, solche Briefe zu schreiben. Er erklärte,
daß solche Schriftstücke dahin wandern, wo sie hin gehören,
nämlich in den Papierkorb. Anzeigen seien nicht beim Gericht,
sondern bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Sämtliche An-
geklagten waren geständig, aus offenen Eisenbahnwagen die
Lebensmittel entwendet zu haben. Wer die Wagen geöffnet
hat, konnte nicht ermittelt werden. Die Angeklagten hatten je
20 bis 30 Pfund Kartoffeln, 20 bis 30 Pfund Mehl und einen
halben oder ganzen Sack Aepfel mitgenommen. Sämtliche Ange-
schuldigten, die der ärmeren Bevölkerungsschicht angehören,
erklärten, aus Not gehandelt zu haben. Sie hätten mit den
vorhandenen Lebensmitteln nicht ausgereicht und hätten des-
halb die günstige Gelegenheit benutzt, um mehr Nahrung zu
erhalten. Der Amtsanwalt erkannte an, daß die Angeklagten,
die bis auf eine noch unbescholten sind, sich in einer
Notlage befunden hatten und beantragte gegen drei Frauen
je 3 Tage und gegen drei Frauen je 2 Tage Gefängnis.
Gegen zwei Angeklagte, die sich nur der Hehlerei schuldig ge-
macht hatten, weil sie die von ihren Kindern entwendeten
Lebensmittel verbraucht haben, je 1 Tag Gefängnis. Das Ge-
richt folgte diesem Antrage. In der Begründung des Urteils
betonte der Vorsitzende, daß die Angeklagten sich in einer Not-
lage befunden hatten, aber auch in einer solchen dürften sie sich
nicht an anderer Leute Eigentum vergreifen.


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Stadtarchiv Solingen (10. Februar 2017). 10. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/crf4


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