8. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1917

Über Missstände, Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Solingens Straßenbahnen

                 Unsere Straßenbahnen.
   Unsere Straßenbahnen, die Kreisbahn sowohl wie die
Stadtbahn, geben in letzter Zeit Anlaß zur Kritik. Fast
sämtliche Stadtverordnetenkollegien im oberen Kreise haben sich
mit den Mißständen, die auf den Straßenbahnen herrschen, be-
faßt. Sie haben schleunige Abhilfe gefordert. Mit Recht
wurde darauf hingewiesen, daß die Entschuldigung der Bahn-
verwaltung, es handele sich bei den meisten der störenden Vor-
kommnisse um „höhere Gewalt“, die in den Betrieb der Bahnen
eingriffe, nicht stichhaltig sei. Die gleichen traurigen Zu-
stände herrschen schon seit länger als einem Jahre.


   Die Verkehrszustände, besonders auf der Kreisbahn, sind
unhaltbar. Es ist vorgekommen, daß ein Wagen für die
Fahrt von Solingen-Mühlenplätzchen bis Wald-
Rathaus über eine Stunde Zeit gebraucht hat. Auf der
Strecke nach Ohligs ist es noch schlimmer. Eine Fahrt von
Solingen bis Ohligs-Bahnhof dauert manchmal bis
1¾ Stunden. Bei der Einschränkung des Eisenbahnverkehrs
sind die Arbeiter und Angestellten, die im unteren Kreise ar-
beiten, gezwungen, die Kreisbahn zu benutzen, um den Anschluß
in Ohligs rechtzeitig zu erreichen. Für diese Leute heißt es
wohl: Laßt alle Hoffnung fahren, wenn ihr auf der Kreisbahn
fahrt! Den Zuganschluß in Ohligs erreichen diese Arbeiter
bestimmt nicht, wenn sie sich nicht auf Schusters Rappen in
einen Dauertrab setzen.
   Von einigen Bürgermeistern und Stadtverordneten wurde
als die Ursache des Uebels das Ausscheiden der alten er-
fahrenen Beamten und der stete Wechsel bei den neuangewor-
benen Angestellten angeführt. Dieser Wechsel bei den Straßen-
bahnbeamten und den Beamtinnen wird sofort erklärlich, wenn
man die Lohn- und Arbeitsverhältnisse dieser
Leute betrachtet. Auf der Kreisbahn waren im Dezember 1916
44 Schaffnerinnen, 2 Fahrerinnen und 6 Wagenwäscherinnen
neben 1 Schaffner und 36 Fahrern im Dienst. Der Lohn für
eine Schaffnerin betrug ohne Teuerungszulage
3 Mark für einen Tag. Die Fahrerinnen verdienten 4,20 Mark
und die Wagenwäscherinnen 2,50 Mark den Tag. Die Teue-
rungszulage, die seit dem 1. Dezember gezahlt wird, beträgt
monatlich 5 Mark. Die Arbeitszeit dauert durchschnittlich
10 Stunden täglich. Die kürzeste Arbeitszeit sind 7½, die
längste 12 Stunden an einem Tage. Als Höchstleistung wer-
den von einer Angestellten monatlich 35 Ueberstunden ver-
langt, für die an die Schaffnerinnen 37½ Pf[enni]g und an die
Fahrerinnen 50 Pf[enni]g für die Stunde bezahlt werden. Die
männlichen Angestellten erhalten ohne Teuerungszulage 3,40
Mark und die Fahrer 4 Mark Anfangslohn. Jährlich steigt
dieser Lohn um 10 bis 15 Pf[enni]g, so daß nach 10 Jahren ein
Lohn von 4,75 Mark und 5,25 Mark erreicht wird. Von
diesem Verdienst müssen männliche wie weibliche Angestellte
noch ein Kleidergeld bezahlen und eine „Kaution“ stellen, die
nach und nach einbehalten wird. Den Kriegerfrauen ohne
Kinder, die auf der Bahn beschäftigt werden, wird die kommu-
nale Unterstützung ganz entzogen.
   Bei der Stadtbahn sind die Lohn- und Arbeitsver-
hältnisse ähnlich wie bei der Kreisbahn. Bei solchen Löhnen
kann natürlich in der jetzigen, teuren Zeit kein Mensch bestehen.
So ist die stetige Abwanderung des Personals in die Kriegs-
industrie wohl zu verstehen. Heute, unter der Herrschaft des
Hilfsdienstgesetzes, wird es sich aber jeder dreimal überlegen,
in den Dienst der Straßenbahn zu treten, weil diese unter das
Hilfsdienstgesetz fällt und der Angestellte infolgedessen nur
schwer von ihr loskommen kann. Die Folge dieser Zustände
im Betriebe ist natürlich ein riesiger Verschließ an Wagen-
material. Vom Reparateur bis zur Wagenführerin kann nie-
mand auf die Instandsetzung und –haltung der Wagen mehr
die Sorgfalt verwenden, die man früher darauf verwandte.
Es mangeln ihnen zufolge des häufigen Wechsels die Uebung
und die Sachkenntnis.
   Wer die Wagen der Stadtbahn jetzt über die Straßen
poltern hört, der braucht kein Fachmann zu sein, um dahinter-
zukommen, daß da manches nicht in Ordnung ist. Es wird
aber mit den Wagen weiter gefahren, bis sie den Dienst voll-
ständig versagen.
   Auch die Oberleitungen werden nicht mehr sachgemäß in
Ordnung gehalten. Die häufigen Brüche in der Oberleitung
beweisen das. Alles in allem, das Rheinisch-Westfälische
Elektrizitätswerk als Pächterin der Bahn verschleißt nach
unserer Meinung das Betriebsmaterial der
Bahnen in einer Weise, daß die durch den
Pachtvertrag vorgeschriebenen Rücklagen in
den Erneuerungsfonds nicht ausreichen, um
den Verlust zu decken.
   Heute rächt sich, daß unsere Stadtverwaltungen die Stadt-
und Kreisbahn nicht in eigener Regie behalten haben. Für die
Gemeinden sollten solche Verkehrseinrichtungen in erster Linie
dem allgemeinen Nutzen dienen, wie das die Gas- und Wasser-
werke tun. Solche Einrichtungen dürfen nicht, wie es heute
der Fall ist, einer privatkapitalistischen Gesellschaft überant-
wortet werden, die die Bahn nur als Ausbeutungsobjekt be-
handelt. Warnen haben unsere Genossen in allen Stadt-
parlamenten, in deren die Frage der Bahnverpachtung seiner-
zeit behandelt wurde, auf die Folgen hingewiesen. Heute klagt
jeder, der gezwungen ist, diese Bahnen zu benutzen, und die
Stadtverwaltungen besitzen nicht genug Einfluß, um
die Verhältnisse zu bessern.
   Bei der langen Dauer des Pachtvertrages (der der Stadt-
bahn läuft noch bis 1931) können wir nach den bisherigen
Leistungen der Pächterin noch allerlei Erbauliches erleben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (8. Februar 2017). 8. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/creo


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