6. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Februar 1917

Gefängnisstrafe für Fluchthelfer

   e. Ohligs. Russisch-polnischen Arbeitern
zur Flucht verholfen. Wegen dieser Beschuldigung
mußten sich der Steinbruchsarbeiter J. von hier und die Ar-
beiter Gebrüder Michael und Peter S. aus Erkrath vor der
Strafkammer in Düsseldorf verantworten. In dem hiesigen
Bezirk verschwanden im Frühjahr v[origen] J[ahre]s auffallend viel
russisch-polnische Arbeiter. Angestellte Ermittlungen ergaben,
daß die Ausländer über die deutschen Grenzen nach ihrer Hei-
mat entkommen waren. Alle Umstände sprechen dafür, daß ein
Agent sich um die Ausländer bemüht und diese über die
Grenzen geschmuggelt hatte. Der Verdacht, mit diesem Agenten


identisch zu sein, fiel auf den Angeklagten J., weil er um die
fragliche Zeit etwa zwölfmal in Begleitung von polnischen Ar-
beitern nach seinem Geburtsort Grabow an die deutsch-
polnische Grenze gefahren war. Die Gebrüder S. sollten ihm
die Ausländer zugeführt haben. Auf Veranlassung des Fabri-
kanten Lüngen, dem an verschiedenen Tagen Trupps von
russisch-polnischen Arbeitern entflohen waren, kam J. in Unter
suchungshaft. Im Laufe der Voruntersuchung wechselte dieser
mehrfach seine Aussage. Zuerst stellte er entschieden in Ab-
rede, von dem Verschwinden der fremden Arbeiter etwas zu
wissen. Dann gab er an, er sei etwa viermal wegen seiner
Verwandten in der Heimat gewesen. Im Laufe der Ver-
handlung am Samstag erklärte er, bis nach Grabow sei er
zweimal von polnischen Arbeitern begleitet worden. Wo diese
dann geblieben seien, wollte er nicht wissen. Zur Bestreitung
der Fahrtausgaben wollte er von den Fremden wohl Geld be-
kommen, aber dadurch keinen besonderen Verdienst gehabt
haben. Die Anklage nahm an, J. habe von jedem Fremden
20 bis 100 Mark als besondere Vergütung erhalten. Von dem
Treiben des Angeklagten J. wollten die Gebrüder S. nichts
gewußt und nur einmal einen Fremden nach der Wohnung
von J. begleitet haben. Wegen Mangels genügender Beweise
wurden die Gebrüder S. freigesprochen. Für J. lautete das
Urteil wegen vier verschiedener Vergehen auf 3 Jahre Ge-
fängnis. Der Staatsanwalt hatte wegen eines fortgesetzten
Vergehens 1 Jahr Gefängnis beantragt.


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Stadtarchiv Solingen (6. Februar 2017). 6. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/creh


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