6. Februar 1917

bast_06_02_1917_d

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Februar 1917

„Kraftsuppenhersteller“ wegen Täuschung der Verbraucher zu einer Geldstrafe verurteilt

                   Bergische Kraftsuppe.
   Gewürzige Kraftsuppe nannte der Geschäftsführer
Richard Rüdersdorf aus Vohwinkel Suppenwürfel, die
er unter Verwendung von anderer Seite schon auf den Markt ge-
brachter ähnlicher Erzeugnisse, wie „Gemüsekraftsuppe“, „Kraftbrüh-
würfel“ usw. und Hinzufügung von Maismehl, Kartoffelmehl und
Muskatblüte als angeblich verbessertes Fabrikat herstellt und in
Massen in den Handel brachte. Jedes Päckchen an Wiederverkäufer
für 20 Pf[enni]g geliefert, sollte ausreichend sein zur Herstellung von drei
bis vier Tellern kräftiger Suppen. Er rechnete einen Selbstkosten-
preis von 19½ Pf[enni]g (?) heraus, das Publikum mußte im Klein-
handel 25 Pf[enni]g für jeden Würfel bezahlen. Da er die verwendeten
Zutaten nicht aus einer Quelle bezogen hatte, wäre es sehr umständ-
lich gewesen, die Angabe der angeblichen Selbstkosten auf ihre Rich-
tigkeit zu prüfen und es wurde deshalb nur Anklage wegen Täu-
schung erhoben, nicht wegen übermäßiger Preissteigerung. R. „machte“


vor dem Kriege in Installationsartikeln und als das Geschäft in
diesen Artikeln stockte und die Suppenwürfelindustrie in Flor kam,
wandte er sich diesem Artikel zu . Die Täuschung wurde darin er-
blickt, daß er das Gemengsel „Gewürzige Kraftsuppen“ getauft hatte,
ihm einen Namen gegeben hatte, das es nach seiner Zusammen-
setzung nicht verdiente. Als das Solinger Nahrungs-
mittelamt sich die Würfel näher angesehen hatte, hatte er die
Portion verkleinert und für 15 Pf[enni]g unter dem Namen „Bergische
Kartoffelsuppe“ weiterverkauft. Das Schöffengericht Elberfeld hatte
ihn zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt, dieses Urteil hatte der
Amtsanwalt, der 1000 Mark Strafe beantragt hatte, aber durch
Berufung angefochten, und so kam die Sache vor die Strafkammer.
Diese führte aus, die Würfel bestünden in der Hauptsache aus Ge-
müse und Kartoffelmehl und verdienten nicht den Namen „Ge-
würzige Kraftsuppen“. Da der Angeklagte trotz Vernehmung und
Verwarnung durch die Polizei die Herstellung in der alten Weise fort-
gesetzt habe, sei die vom ersten Richter über ihn verhängte Strafe
als zu niedrig angesehen und auf eine Geldstrafe von 500
Mark erkannt worden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (6. Februar 2017). 6. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/creg


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.