Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. März 1917
Anzeige gegen die verbotene Verfütterung von unzulässigen Mengen an Getreide
Wer über das gesetzlich zulässige
Maß hinaus Hafer, Mengkorn, Misch-
frucht, worin sich Hafer befindet, oder
Gerste verfüttert, versündigt sich am
Vaterland!