Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Februar 1917
Anleitung zur Weiterverwendung erfrorener Kartoffeln in der Küche
Vermischtes
Schleiden, 22. Febr[uar] (Nutzbarmachung erfrore-
ner Kartoffeln.) Es herrscht in vielen, inbesondere
Verbraucherkreisen die Auffassung, dass erfrorene Kar-
toffeln für menschliche Ernährung ungeeignet seien;
in vielen Haushalten werden erfrorene Kartoffeln
einfach weggeworfen. Die Auffassung, dass erfrorene
Kartoffeln nicht mehr genießbar gemacht werden können,
ist irrig. Die erfrorene Kartoffeln sind bis zum
Gebrauch kalt zu lagern, damit sie unter feinen Um-
ständen auftauen. Sie werden vor dem Vebrauch
12 bis 20 Stunden (je nach dem Grad der Gefrier-
härte) hindurch in kaltes Wasser gelegt, das zweck-
mäßigerweise erneuert werden kann. Sie dürfen dann
nicht geschält werden, sondern werden in der Schale
gekocht. Durch diese Behandlung verlieren die Kar-
toffeln ihren süßen Geschmack und sind nicht erfrorenen
Kartoffeln durchaus gleichwertig.
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Kreisarchiv Euskirchen (24. Februar 2017). 24. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/crdh