Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1917
Nichtanrechnung von Hinterbliebenenunterstützung bei Beschäftigung in Unternehmen für Heereszwecke
Schleiden, 19. Febr[uar]. Die Handelskammer weist
die Inhaber gewerblicher Unternehmungen ihres Bezirks
darauf hin, daß Hinterbliebenen, welche in Betrieben
beschäftigt sind, die für Heereszwecke arbeiten, die sonst
üblichen Löhne nicht mit Rücksicht darauf gekürzt
werden sollen, daß die Hinterbliebenen gesetzliche Be-
sorgungsgebührnisse beziehen.