21. Februar 1917

21021917-hinterbliebene-heereszwecke

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1917

Nichtanrechnung von Hinterbliebenenunterstützung bei Beschäftigung in Unternehmen für Heereszwecke

Schleiden, 19. Febr[uar]. Die Handelskammer weist
die Inhaber gewerblicher Unternehmungen ihres Bezirks
darauf hin, daß Hinterbliebenen, welche in Betrieben
beschäftigt sind, die für Heereszwecke arbeiten, die sonst
üblichen Löhne nicht mit Rücksicht darauf gekürzt
werden sollen, daß die Hinterbliebenen gesetzliche Be-
sorgungsgebührnisse beziehen.


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Kreisarchiv Euskirchen (21. Februar 2017). 21. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/crda


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