Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1917
Verbot der Karnevalsveranstaltungen und des Ausschanks von Branntwein
Vermischtes.
Schleiden, 12. Febr[uar]. Karnevalsveranstaltungen
jeder Art sind auch in diesem Jahre untersagt, ebenso
der Ausschank von Branntwein in den Tagen vom
15. bis 21. Februar. Alles Nähere ist aus der Be-
kanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
in dieser Ausgabe zu ersehen.