Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. November 1918
Die augenblickliche Kriegslage stellt keinen Grund für etwaige Beunruhigungen dar.
– Kein Grund zur Beunruhigung. Aus dem
Zentralbureau des Oberpräsidiums der Rheinpro-
vinz wird uns geschrieben: Der Generalquartier-
meister weist in einem Schreiben an den Ober-
präsidenten der Rheinprovinz darauf hin, daß
augenblickliche Kriegslage keinen Grund zur Be-
unruhigung für die Bevölkerung der Rheinprovinz
bietet. Die von militärischer Seite eingeleiteten
Erkundungen bezwecken lediglich die Möglichkeit der
Unterbringung militärischer Einrichtungen für den
Fall zu prüfen, daß es zu einem Waffenstillstande
und zur Räumung der besetzten Gebiete im Westen
kommen sollte, wodurch naturgemäß wenigstens
eine vorübergehende stärkere Belegung der westli-
chen Grenzgebiete bedingt werden würde.
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Stadtarchiv Troisdorf (8. November 2018). 8. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/crcz