24. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Januar 1917 

Ein Erlass regelt die Festgottesdienste für den Kaisergeburtstag.  

     Ein Erlaß des Kölner Erzbischofs zu
Kaisers Geburtstag ordnet die üblichen Fest-
gottesdienste in der Erzdiözese an und be-
stimmt, daß am 27. und 28. Januar bei allen
Gottesdiensten eine Kollekte zum Besten der
kranken und verwundeten Krieger abgehalten
wird.


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