Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. September 1914
In Zeiten von Internet, Smartphone und WhatsApp ist die Bedeutung von Brieftauben für die Nachrichtenübermittlung kaum noch nachzuvollziehen.
Ueberwachung des verbotenen Brieftaubenverkehrs nach dem feindlichen Auslande.
Trotz der Bestimmungen, die nach Ziffer 10 der Bekanntmachung über den Kriegszustand vom 31. Juli 1914 gegeben sind, ist der Verdacht gerechtfertigt, daß sich noch immer belgische oder französische Brieftauben im Lande befinden. Diese Tauben werden nicht nur auf Taubenschlägen, sondern in allen erdenklichen Schlupfwinkeln, wie Kellern, Schränken, Kommoden, Körben, sowie in Waldungen und Gebüschen versteckt gehalten. Hierdurch ist die Möglichkeit eines unerlaubten und für uns nachteiligen Depeschenverkehrs nach dem Ausland gegeben.
Die Beseitigung aller belgischen und französischen Brieftauben wird deshalb dringende Pflicht. Zur Erreichung dieses Zieles genügt die Kontrolle der Aufsichtsbehörden aber nicht; die Zivilbevölkerung muss mithelfen und wird hierdurch aufgefordert, sich an der im vaterländischen Interesse liegenden Arbeit der Ueberwachung unerlaubten Brieftaubenverkehrs zu beteiligen.
Der stellvertretende kommandierende General
gez. von Ploetz.
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Stadtarchiv Hilden (11. September 2014). 11. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cm1s