3. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Februar 1917

Einschränkungen der Gasversorgung in Höhscheid wegen Kohlenmangels

       Städtisches Gaswerk Höhscheid.
   Seitens des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks wird
darauf hingewiesen, daß infolge Mangel an Kohlen und Arbeits-
kräften die Herstellung und Abgabe von Gas sehr erschwert wird, und
mit dem Gas aufs äußerste zu sparen ist.
   Es werden daher im Einvernehmen mit der Ferngaskommission
folgende Bestimmungen erlassen, welche mit dem heutigen Tage bis
auf weiteres in Kraft treten:
   1.) Der zulässige Höchstverbrauch soll in Privatwohnungen mehr
         als ⅔ der im Oktober 1916 verbrauchten Mengen nicht über-
         steigen. Ein etwaiger Mehrverbrauch als ⅔ ist mit dem drei-
         fachen Betrage zu bezahlen.
   2.) In gewerblichen Betrieben dürfen Heiz-, Leucht- oder Indu-
         striegas den gesamten Verbrauch vom Oktober 1916 nicht
         übersteigen. Der etwaige Mehrverbrauch ist mit dem dreifachen
         Betrage zu bezahlen.
   3.) Neuanschlüsse sollen nur hergestellt werden, soweit dies mit
         Rücksicht auf die Industrie (Waffen-Munitonserzeugung)
         erforderlich ist.
    4.) Anschlüsse zu Privatwohnungen werden vorläufig nur insofern
          hergestellt, als das Gas nur als Heiz- oder Kochgas benutzt
          werden soll.
   Höhscheid, den 3. Februar 1917
                                             Der Bürgermeister: Pohlig


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