Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Februar 1917
Einschränkungen der Gasversorgung in Höhscheid wegen Kohlenmangels
Städtisches Gaswerk Höhscheid.
Seitens des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks wird
darauf hingewiesen, daß infolge Mangel an Kohlen und Arbeits-
kräften die Herstellung und Abgabe von Gas sehr erschwert wird, und
mit dem Gas aufs äußerste zu sparen ist.
Es werden daher im Einvernehmen mit der Ferngaskommission
folgende Bestimmungen erlassen, welche mit dem heutigen Tage bis
auf weiteres in Kraft treten:
1.) Der zulässige Höchstverbrauch soll in Privatwohnungen mehr
als ⅔ der im Oktober 1916 verbrauchten Mengen nicht über-
steigen. Ein etwaiger Mehrverbrauch als ⅔ ist mit dem drei-
fachen Betrage zu bezahlen.
2.) In gewerblichen Betrieben dürfen Heiz-, Leucht- oder Indu-
striegas den gesamten Verbrauch vom Oktober 1916 nicht
übersteigen. Der etwaige Mehrverbrauch ist mit dem dreifachen
Betrage zu bezahlen.
3.) Neuanschlüsse sollen nur hergestellt werden, soweit dies mit
Rücksicht auf die Industrie (Waffen-Munitonserzeugung)
erforderlich ist.
4.) Anschlüsse zu Privatwohnungen werden vorläufig nur insofern
hergestellt, als das Gas nur als Heiz- oder Kochgas benutzt
werden soll.
Höhscheid, den 3. Februar 1917
Der Bürgermeister: Pohlig