Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1917
Sitzung der Nahrungsmittelkommission in Wald: Hauptthema Kartoffelversorgung
Wald. In der letzten Sitzung der Nahrungs-
mittelkommission gab der Vorsitzende, Herr Beigeordneter
Franzen, zunächst Mitteilung von mehreren Verträgen, die von der
Stadt Wald mit Landwirten des untern Landkreises Solingen ab-
geschlossen worden sind. Durch diese Verträge verpflichten sich die
Landwirte, für die Stadt Wald in diesem Jahre Kartoffeln anzu-
bauen und zwar beziehen sich die Verträge auf 213½ Morgen Land.
Es haben sich beim Abschluß dieser Verträge ja wohl insofern
Schwierigkeiten ergeben, als die Bürgermeister des untern Kreises
Bedenken gegen die Kartoffelausfuhr aus ihren Bezirken erhoben
haben. Die Landwirte haben sich verpflichten müssen, einen ent-
sprechenden Teil ihrer Felder auch für die Heimatgemeinden mit
Kartoffeln zu bebauen. Die Verträge sind aber zustande gekommen
und die Landwirte werden ihren Verpflichtungen nachzukommen ver-
mögen. Da uns in diesem Jahre besonders viel an einer möglichst
frühzeitigen Anlieferung von Kartoffeln liegt, ist auch ein früher
Liefertermin für die teueren Frühsorten in Aussicht genommen. Die
Preise stellen sich für die verschiedenen Termine wie folgt: 15. – 30.
Juni 15 Mark, 1. – 7. Juli 12 Mark, 8. – 14. Juli 10 Mark, 15. – 21.
Juli 9 Mark, 22. – 31. Juli 8 Mark, 1. – 15. August 7,50 Mark,
16. – 31. August 6 Mark, vom 1. September ab 5 Mark für den
Erzeuger. Diese Preise erscheinen zwar hoch, aber es ist doch schließ-
lich besser, 5 Mark für Kartoffeln zu bezahlen, die man wirklich be-
kommt, als niedrigere Preise für Lieferungen festzusetzen, die uns
in Wirklichkeit nie erreichen. Der Erzeugerpreis für die eigentlichen
Speisekartoffeln übersteigt 5 Mark insofern noch, als die Stadt Wald
sich verpflichtet, das Saatgut zu stellen. Je reicher die Ernte ist, desto
geringer wird also der 5 Mark übersteigende Aufschlag. Der Ver-
kaufspreis für die Kartoffeln in Wald wird sich auf 7,50 Mark stellen.
Dieser Preis ist also 2 Mark höher als in diesem Jahre, aber es ist
wohl selbstverständlich, daß heute jeder Käufer den höheren Preis gern
bezahlen würde, wenn er dafür nur ausreichende Mengen erhalten
könnte. Die von der Verwaltung bisher unternommenen Schritte
finden die Genehmigung der Versammlung. Die Verwaltung wurde
weiter ermächtigt, zu versuchen, ob sie mit Landwirten eines ent-
fernteren Kreises ähnliche Verträge abschließen kann, da möglichst
großer Vorsorge durch die Erfahrung als geboten erscheint. Der Vor-
sitzende gab dann davon Kenntnis, daß die Kartoffelvorräte der
Stadt Wald noch für 4½ – 5 Wochen reichen bei Fortsetzung der bis-
her durchgeführten sparsamen Verteilung. Es darf doch erwartet
werden, daß nach dieser Zeit die Frostperiode überstanden ist und
daß dann wieder neue Anlieferungen von der Reichskartoffelstelle
erfolgen. Allerdings besteht für die Vorräte der Stadt Wald eine ge-
wisse Gefahr, wenn die bisherige Handhabung der Zusatzkarten für die
Schwer- und Schwerstarbeiter beibehalten werden sollte. Diese Zusatz-
karten genießen namentlich im Kreise Solingen Freizügigkeit. Da nun
die Stadt Ohligs augenblicklich nicht über Kartoffelvorräte ver-
fügt, so kommen die Inhaber von solchen Zusatzkarten aus Ohligs
nach Wald, um hier ihre Kartoffeln zu holen. Nach der Ansicht des
Vorsitzenden ist das aber nicht der Sinn der Freizügigkeit dieser
Karten. Da im Kreise Solingen sehr viele Arbeiter in andern Ge-
meinden arbeiten, als wo sie wohnen, so sollte durch die Freizügigkeit
der Karten den Arbeitern nur die Möglichkeit geboten werden, die
Kartoffeln auf diese Zusatzkarten, die ja von den Fabrikanten ausge-
geben werden, in ihrer Wohngemeinde zu kaufen. Um deshalb der
Abwendung von Kartoffelvorräten entgegenzuarbeiten, wird die
Stadt Wald Kartoffeln auf Zusatzkarten nur abgeben, wenn mit den
Zusatzkarten die Walder Kartoffelstammkarten vorgezeigt werden.
Die Kommission erklärte sich mit dieser Regelung einverstanden.
Wie eine telephonische Verständigung mit dem Landratsamt ergab,
teilt man dort die Auffassung, die in diesem Beschluß niedergelegt
ist. Der Vorrat an Steckrüben, über den die Stadt verfügt, ist recht
erheblich. Es kommt dann eine Beschwerde zur Verlesung, die sich
gegen verschiedene Mißstände im Verkauf der städtischen Lebens-
mittel wendet. Es ist darin besonders bemängelt worden, daß nicht
alle Lebensmittel auf Kundenlisten abgegeben werden. Die Ver-
waltung hegt gegen die allgemeine Durchführung der Kundenlisten
für alle Lebensmittel Bedenken. Es ließe sich dann gar nicht ver-
meiden, daß nur für 30 Geschäfte die Listen ausgeschrieben würden,
daß dann aber die übrigen 130 Geschäfte leer ausgingen. Bei den
Unzuträglichkeiten, die sich bei der Warenverteilung ergeben haben,
trägt das laufende Publikum mit die Hauptschuld. Wenn der Ver-
kauf irgendwelcher Lebensmittel angezeigt wird, so eilen aus den
entferntesten Bezirken, besonders aus Mangenberg und Schlagbaum
die Hausfrauen nach Wald, um hier die Waren zu kaufen. Dabei
kommen die Waren ganz bestimmt auch in jene Bezirke, wenn viel-
leicht auch einige Stunden später. Bei der Verteilung wird immer
ziemlich reichlich gemessen und es ist dabei ohne Zweifel die Gewähr
geboten, daß jeder seine Ware bekommt, aber die Hausfrauen müssen
sich an eine gewisse Stetigkeit gewöhnen in ihrem Einkauf. Zudem
hat das Nahrungsamt jetzt noch die Einrichtung getroffen, daß die
Lebensmittelhändler neue Waren nur gegen Aushändigung der er-
ledigten Abschnitte erhalten. Es werden dann Bestandsanmeldungen
über die noch nicht verkauften Vorräte eingefordert und das Nah-
rungsamt macht dann bekannt, wo noch Vorräte von der betreffenden
Ware vorhanden sind. Damit ist also die Sicherheit geschaffen, daß
jeder Karteninhaber die ihm zustehende Ware erhält. Der Beigeord-
nete Köller teilt dann mit, daß an der Montage der Trockenanlage
für Gemüse schon gearbeitet wird. Bis Ende der Woche wird mit dem
Trocknen der Steckrüben begonnen werden. An die Sitzung der Nah-
rungsmittelkommission schließt sich eine Sitzung der Preisprüfungs-
kommission an. Es wurde beschlossen, für den Verkauf mit Kohlen
die gleichen Kleinhandelspreise festzusetzen, wie sie die Stadt Solingen
eingesetzt hat. Eine Bekanntmachung mit der Angabe dieser Preise
wird erfolgen.
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Stadtarchiv Solingen (31. Januar 2017). 31. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr5x