Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1917
Kohle muss abgewogen und darf nicht gemessen werden!
Solingen. Wiegen, nicht messen. Trotz des polizei-
lichen Verbots, Kohlen nach Maß zu verkaufen, wird es tag-
täglich von einigen Kohlenhändlern übertreten. Sie verfahren
nach dem alten Rezept und messen nach Gutdünken die Kohlen
mit der Schüppe ab, selbstverständlich immer zu ihrem Nutzen.
Das ist Betrug, der von den Gerichten streng bestraft wird.
Die Polizeiverwaltung fordert das Publikum auf, in allen
Fällen, in denen es Kohlen statt abgewogen zugemessen erhält,
Anzeige zu erstatten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. Januar 2017). 29. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr5n