Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1917
Der Ladenschluss für Friseure
Solingen. Kein 7–Uhr–Ladenschluß für Fri-
seure. Bei den Friseuren herrscht Unsicherheit darüber, ob
der im Interesse der Kohlenersparnis angeordnete 7–Uhr–
Ladenschluß auch für Friseurgeschäfte Geltung hat. Die Auf-
sichtsbehörden stehen auf dem Standpunkt, daß der 7–Uhr–
Ladenschluß für Friseure und Barbiere nicht in Frage kommt.
Die Bestimmung über die um 7 Uhr zu erfolgende Schließung
der Geschäfte bezieht sich lediglich auf Ladengeschäfte, in
denen Verkäufe abgewickelt werden. Danach dürfen natürlich
auch in einem Friseurgeschäft nach 7 Uhr abends keinerlei
Waren verkauft werden. Die anderweitige Bedienung der
Kundschaft (frisieren, rasieren usw.) ist zulässig, ebenso wie dies
ja auch in der Kirchzeit am Sonntag, in der andere Geschäfte
geschlossen haben, erlaubt ist.
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Stadtarchiv Solingen (19. Januar 2017). 19. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cr4r