Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Januar 1917
Das neue Hilfsdienstgesetz aus der Sicht der Unternehmer und des Handels
Die Unternehmer und das Hilfsdienstgesetz.
Nachdem wir unsere Leser in zwei Berichten von der
Stellungnahme unterrichtet haben, die die Solinger Arbeiter
zu dem Hilfsdienstgesetz nehmen, wollen wir ihnen auch mit-
teilen, wie sich die Organisationen der Unter-
nehmer und des Handels, die im „Hansabund“
vereinigt sind, zu dem neuen Gesetz stellen. Die hiesige Orts-
gruppe hatte sich den Regierungsrat Professor Dr. Leidig
aus Berlin verschrieben, um sich über das neue Gesetz
orientieren zu lassen. Wir müssen sagen, das Solinger Unter-
nehmertum und die Angehörigen des Handels betrachten sich
viel weniger als Objekte der Gesetzgebung als die Arbeiter,
denn sie zeigten auch gestern durch den sehr zahlreichen Besuch
der Versammlung, daß sie das neue Gesetz mit großem Inter-
esse betrachten. Der „Weiße Saal“ des Hotels „Monopol“
war von Besuchern gefüllt, trotzdem Stuhlreihen eingerichtet
waren. Der Redner des Abends, Professor Dr. Leidig,
stellte eingangs seines Vortrages Vergleiche an zwischen der
allgemeinen militärischen Dienstpflicht und der Zivildienst-
pflicht und kam dabei zu dem Schlusse, daß das neue Gesetz das
tiefsteinschneidende seit der Gründung des Deutschen Reiches
sei. Aus Gründen, die politischer und sozialer Natur sind, ist
die Dienstpflicht, so führte der Redner aus, nicht auch auf die
Frauen ausgedehnt worden, doch erwartet die Regierung,
daß die Frauen sich freiwillig zur Verfügung stellen werden.
Um die Propaganda für den freiwilligen Hilfsdienst in den
Kreisen der Frauen wirksam betreiben zu können, hat die Re-
gierung das Fräulein Else Lüders ins Kriegsamt be-
rufen. Auch der Erzbischof von Köln hat sich in
diesem Sinne an die Frauen gewandt. Der Redner besprach
dann die militärischen Vorarbeiten der Ententemächte und die
Munitionsgesetze, die die einzelnen Staaten geschaffen haben.
Wir haben, führte der Redner aus, das Organisationstalent
der Engländer zweifellos unterschätzt, denn wir sind durch die
Sommeschlachten eines Besseren belehrt worden. Das Hinden-
burgprogramm soll nun allen Mängeln abhelfen, die sich gezeigt
haben. Die freiwilligen Meldungen zum Hilfsdienst sind bis-
her so zahlreich gewesen, daß der Bedarf an Arbeitskräften für
die nächste Zeit gedeckt ist. Der Redner erläuterte dann die
Begriffe mittelbare und unmittelbare Kriegswirtschaft. Als
unmittelbare Kriegswirtschaft bezeichnete er alle die Betriebe,
die für das Heer und die Volksernährung arbeiten, als
mittelbare alle, die sich mit der Herstellung von Gegenständen
beschäftigten, die für die Fortführung der unmittelbaren
Kriegsbetriebe nötig sind. Wer zum Beispiel Eisenbahn-
material anfertigt, macht mittelbare Kriegsarbeite, denn die
Eisenbahnen sind für die Kriegsführung nötig. Wenn in irgend-
einem Rohmaterial Mangel eintritt, dann wird es der mittel-
baren Kriegsindustrie entzogen und nur für den unmittel-
baren Bedarf, d.h. nur für das Heer verwandt. Unter mittel-
barem Kriegsbedarf ist unter Umständen sogar ein Klavier zu
verstehen, freilich nur dann, wenn es ins neutrale Ausland
geht. Durch die Ausfuhr deutscher Fabrikate, die zum Teil
auf Abmachungen mit dem neutralen Auslande beruhen, wird
nämlich die Valuta gebessert und damit die Finanzkraft des
Reiches gestärkt.
Der Unterschied zwischen Friedens- und Kriegswirtschaft
wird nicht abgegrenzt durch einen geraden Strich. Je länger
der Krieg dauert, je größer der Eingriff des Staates in die
Privatbetriebe. Aufgabe der Privatindustrie und des Handels
ist es, dafür zu sorgen, daß die Eisenbahn sowohl im Personen-
wie auch im Güterverkehr entlastet werde. Zu empfehlen ist
für den Güterverkehr die Benutzung der Wasserwege. Der
Handel sollte Sammelladungen organisieren. Die Beschrän-
kung der Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes betrifft
nicht nur den Arbeiter, sondern auch den Angestellten bis zum
Generaldirektor eines großen Werkes. Die Arbeiter, die seit
dem 1 August 1916 in landwirtschaftlichen Betrieben beschäf-
tigt waren, dürfen gegen ihren Willen nicht in die
Industrie verpflanzt werden. Man will damit verhindern,
daß die Landwirtschaft im nächsten Frühjahr ohne Arbeiter da-
stehe. Bei der Berechnung des Lohnes soll nicht der Nominal-
lohn, sondern der Reallohn maßgebend sein. Es sollen die
Lebensverhältnisse der einzelnen Gegenden in Betracht gezogen
werden. Wegen der Schließung einzelner Betriebe ist in den
Kreisen von Handel und Gewerbe große Unruhe entstanden.
An eine Schließung der Betriebe denkt das Kriegsamt jetzt
noch nicht, nur Industrien, die wegen des Rohstoffmangels
künstlich aufrecht erhalten wurden, wie die Textilindustrie,
sollen durch Stillegung von Betrieben in die Lage versetzt
werden, in den übrigbleibenden Fabriken mit allen Kräften
zu arbeiten. Die arbeitslos gewordenen Arbeiter sollen in der
Kriegsindustrie beschäftigt werden. Der Grundsatz für Handel
und Industrie muß heute sein: Rationelle Arbeit in
der Fabrikation und im Verkehr!
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Stadtarchiv Solingen (16. Januar 2017). 16. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cr4i