15. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Januar 1917

Metallarbeiter-Versammlungen zum neuen vaterländischen Hilfsdienstgesetz in Solingen und in Ohligs. Referent war der mehrheitssozialdemokratische Reichstagsabgeordnete und Gewerkschaftsführer August Brey aus Hannover. Wilhelm Dittmann durfte nach polizeilicher Intervention nicht sprechen.

   Das Vaterländische Hilfsdienstgesetz.
   Ueber das neue Gesetz, die Zivildienstpflicht betreffend,
sprach am Samstagabend in einer öffentlichen Metallarbeiter-
Versammlung in dem Saale der „Reichspost“ in Solingen
der Vorsitzende des Fabrikarbeiter-Verbandes, Reichstagsabge-
ordneter Genosse Brey aus Hannover. Die Versammlung,
die von der Arbeitsgemeinschaft der vier hier bestehenden Or-
ganisationen einberufen war, war von etwa 300 Personen be-
sucht. Die schlechte Witterung hat zweifellos dazu beigetragen,
daß der Besuch kein besserer war. Die tiefeinschneidende Wir-
kung, die das Gesetz auf das Arbeitsverhältnis ausüben wird,
hätte aber trotzdem mehr Arbeiter veranlassen müssen, die Ver-
sammlung zu besuchen.


   Der Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiter-Ver-
bandes, Genosse Rapp, führte den Vorsitz und bemerkte ein-
leitend, daß es für die Arbeiterschaft von großer Wichtigkeit sei,
bei den bevorstehenden Wahlen für die Arbeiterausschüsse in den
Betrieben gerüstet zu sein, weil von dem Ausfall dieser Wahlen
viel abhänge.
   Genosse Brey behandelte in über zweistündigem Vortrage
die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes. Er führte etwa fol-
gendes aus:
   Was kann das Vaterland von uns beanspruchen? Die
Grundlage, auf der die Existenz der deutschen Arbeiterschaft
aufgebaut ist, ist die wirtschaftliche Kraft des Deutschen Reiches.
Vor dem Kriege gab es in Deutschland über 17 Millionen
Menschen, die in der Industrie beschäftigt waren. Seit dem
Jahre 1882 hat sich die Zahl der Lohnarbeiter bei uns um
etwa 50 Prozent vermehrt. Das Wohlergehen dieser riesigen
Menschenmasse ist abhängig von der Beschaffung von Halb-
fabrikaten und Rohstoffen. Im Jahre 1913 betrug die Summe,
die wir für eingeführte Rohstoffe bezahlt haben, rund 5 Mil-
liarden Mark. Die Ausfuhr war ebenfalls sehr bedeutend;
wurden doch allein in diesem Jahre für 37 709 000 Mark blanke
Schneidwaren, wie Messer, Scheren usw. ausgeführt. Die
ungehinderte Zufuhr von Lebensmitteln aus dem Auslande ist
für das Deutsche Reich eine Lebensbedingung, denn wir führten
jährlich für 3 Milliarden Mark Lebens- und Genußmittel ein.
Das Fehlen dieser Lebensmittel ist die Ursache der gegenwär-
tigen Teuerung und gibt den Agrariern und den Wucherern
Gelegenheit, sich auf Kosten des Volkes maßlos zu bereichern.
Die Friedensbereitschaft unserer Regierung ist bekannt, und
wäre sie uns nicht bekannt durch das gemeinsame Friedensange-
bot des Vierbundes, so müßten wir sie erkennen aus den Aueße-
rungen der feindlichen Minister. Der russische Minister des
Aueßern hat noch vor kurzem erklärt, daß die deutsche Regierung
sich schon seit Jahresfrist um einen Frieden bemühe. Die Feinde
Deutschlands lehnten aber das Friedensangebot ab. Sie wollen
das Deutsche Reich wirtschaftlich und militärisch vernichten;
deshalb gilt jetzt auch für den deutschen Arbeiter die Frage:
Was jetzt? Wir müssen die Kulturwerte Deutschlands ver-
teidigen, denn sie schaffen erst die Möglichkeit einer großen Ar-
beiterorganisation. Außerordentliche Umstände erfordern außer-
ordentliche Maßnahmen wie das Zivildienstgesetz. Von diesem
Gesichtswinkel aus wollen wir das Gesetz betrachten. Das Ge-
setz verhindert den Arbeitnehmer, Arbeit zu nehmen, wo er will,
es schränkt aber auch gleichzeitig die Rechte der Arbeitgeber ein.
Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die parlamentarischen
Vertreter der Arbeiterschaft das Gesetz verändern konnten.
Diese Frage ist mit nein zu beantworten, weil zu befürchten
war, daß die ganze Industrie dann militarisiert worden wäre.
In Frankreich ist man so verfahren. Man hat die Leute im
dienstpflichtigen Alter eingezogen und in die Munitionsfabriken
gesteckt. Den Arbeitern, die schon in Kriegsbetrieben arbeiteten,
wurde verboten, in andern Industrien zu arbeiten. In der
Schweiz herrschen jetzt ähnliche Zustände, trotzdem dieses Land
nicht in den Krieg verwickelt ist. Jeder Staat wird zu außer-
ordentlichen Mitteln greifen, wenn an seinen Lebensnerv ge-
tastet wird. Als vor einigen Jahren die Bergarbeiter und
Eisenbahner in Transvaal in einen Generalstreik einge-
treten waren, hat die südafrikanische Regierung 50 000 Miliz-
soldaten mobilisiert und die Führer der Bewegung kurzerhand
festnehmen und nach England transportieren lassen. Während
des jetzigen Krieges brach in Norwegen ein Generalstreik
aus. Die Regierung hat ein Gesetz erlassen, das eine zwangs-
weise Einigung zwischen Arbeitern und Unternehmern vorsah.
Der Widerstand der Arbeiter gegen dieses Gesetz war nutzlos.
Auch England besitzt ein außerordentliches Mittel in seinem
Munitionsgesetz.
   War die deutsche Arbeiterschaft mächtig genug, um das
Zivildienstpflichtgesetz zu verhindern? Nein! Denn unter dem
geltenden Kriegsrecht war sie dazu nicht in der Lage. Der
Kampf wäre aussichtslos gewesen. Es bestand also nur die
Wahl zwischen dem kleineren und größeren Uebel. Trotz der
Erfolge, die die Gewerkschaften im Jahre 1915 trotz des be-
stehenden Kriegsrechts errungen haben, muß festgestellt werden,
daß sich diese nur auf mittlere und kleine Betriebe erstrecken.
Vor den Hochburgen der Großindustrie mußten die Gewerk-
schaften Halt machen. Unter der Herrschaft des neuen Gesetzes
ist es uns aber doch möglich, auch in den Großbetrieben etwas
für die Arbeiter zu erreichen.
   Der Redner besprach dann die Wirkung des Gesetzes auf
die Industrien, die wahrscheinlich stillgelegt werden. Für die
Arbeiter, die auf eigenem Grund und Boden leben, bestehen
keine Bedenken, denn das Kriegsamt wird nach dem Grund-
satze handeln: „Die Arbeit soll zum Arbeiter
gebracht werden“. Vor der Stillegung von Betrieben
sollen Sachverständige, die betreffende Gemeindeverwaltung
und die wirtschaftlichen Organisationen der Unternehmen und
der Arbeiter gehört werden. Bei der Versetzung von Ar-
beitern soll Rücksicht auf den Wohnort, die Familienverhält-
nisse, die bisherige Tätigkeit und den Arbeitslohn genommen
werden. Die Drohung einzelner Unternehmer mit dem
Schützengraben braucht die Arbeiter nicht mehr zu irritieren,
denn auch die Reklamierten unterstehen dem neuen Gesetz und
nicht, wie bisher, dem Militärgesetz. Die freie Wahl der
Arbeitsstätte und der Höhe des Lohnes existierte schon in
Friedenszeiten für die Arbeiter nicht, denn bei Krisen mußten
ganze Arbeiterkategorien in andere Berufe übergehen und
ihren bisherigen Wohnort verlassen.
   Der Redner besprach dann die Zusammensetzung der Aus-
schüsse im Kriegsamt und in den einzelnen Bezirken: Ins
Kriegsamt ist der Vorsitzende des Deutschen Metallarbeiter-Ver-
bandes, Schlicke, eingetreten. Als Vertreter der Unter-
nehmer wurde der Generaldirektor der Grusenwerke, Herr
Sorgnitt, berufen. Wir wollen dahin wirken, daß sich aus
dieser Einrichtung ein deutsches Arbeitsamt entwickelt. Die
Tätigkeit der Unterausschüsse und der Arbeiterausschüsse wird
zweifellos einen Schutzwall gegen die Willkür des Unternehmer-
tums bilden. Bedingung für eine segensreiche Tätigkeit aller
dieser Einrichtungen ist aber eine gute gewerkschaftliche Organi-
sation der Arbeiter. Um diese zu erhalten und zu kräftigen, ist
von den Arbeitervertretern die Vorschrift in das Gesetz hinein-
gebracht, daß das Vereins- und Versammlungsrecht der Ar-
beiter nicht angetastet werden darf. In dem neuen Gesetz heißt
es bei der Lohnfrage: Es muß ein „angemessener Lohn“ bezahlt
werden. Dieser Begriff ist zwar sehr dehnbar, doch hofft der
Vortragende, diese Frage mit Hilfe starker Organisationen zu-
gunsten der Arbeiter zu lösen. Die Wahl von Arbeiteraus-
schüssen wird durch das neue Gesetz obligatorisch eingeführt. Die
Wahl der Vertreter erfolgt durch die großjährigen Arbeiter des
betreffenden Betriebes, wenn in ihm mindestens 50 Personen
arbeiten. Die Arbeiterausschüsse, wie sie bisher bestanden,
waren eine „halbseidene Einrichtung“, denn sie waren nicht
immer durch das Vertrauen der Arbeiter gestützt. Vielfach
handelten die Ausschußmitglieder nach dem Grundsatze: Mei
Ruh‘ will i hob’n! Auch die Betriebsausschüsse der An-
gestellten sind ein Fortschritt, um die die Verbände der Techniker
und Werkangestellten vor dem Kriege jahrelang gerungen
haben. Wenn der vierte Teil der Mitglieder des Arbeiter- oder
Angestelltenausschusses eine Sitzung beantragt, so muß sie abge-
halten werden. Es liegt also nur an der Zusammensetzung
dieser Ausschüsse, ob wir statt des Rechts des Beschwerdeführens
den Verhandlungszwang haben werden. Da sich die Einrich-
tungen des neuen Gesetzes auch auf die landwirtschaftlichen Ar-
beiter beziehen, ist auch ihnen die Möglichkeit gegeben, ihr Recht
zu vertreten.
   Im allgemeinen hat die Erfahrung gelehrt, daß die Maß-
nahmen der Militärverwaltung während des Krieges bei Diffe-
renzen zwischen Unternehmern und Arbeitern fast immer zu-
gunsten der Arbeiter ausgefallen sind; das beweisen die Erfolge
der Sattler- und Schneiderverbände in der letzten
Zeit. Während sich die Regierung und die Mehrheit des Reichs-
tags damit einverstanden erklärten, das neue Gesetz auch auf
die Betriebe der Heeres- und Marineverwaltung auszudehnen,
lehnten sie es aber ab, für die Eisenbahner dieselben Bedin-
gungen gelten zu lassen. Das ist bedauerlich! Bei der Be-
urteilung des Gesetzes darf uns nur das richtige Augenmaß
leiten, genau so wie bei den Aktionen der Arbeiter in der
Friedenszeit; dann werden wir zu dem Schlusse kommen, daß
unsere parlamentarischen Vertreter alles getan haben, was mög-
lich war, um Vorteile für die Arbeiter herauszuschlagen. Die
wütenden Artikel der Scharfmacherpresse haben unsern Abge-
ordneten gezeigt, daß sie auf dem richtigen Wege sind.
   Für die Arbeiter daheim gilt es jetzt, Solidarität zu üben
mit ihren Klassengenossen im Schützengraben. Solange die
feindlichen Mächte unsere Brüder und Freunde mit einem Ge-
schoßhagel überschütten, solange müssen wir hier im Lande mit
allen Kräften arbeiten, um unsern Klassengenossen die Möglich-
keit zu geben, sich verteidigen zu können. Die deutsche Arbeiter-
schaft darf nicht dulden, daß das Deutsche Reich in seiner wirt-
schaftlichen Entwicklung bedroht wird. Mit dem Hinaus-
drängen Deutschlands aus dem Weltverkehr verliert der deutsche
Arbeiter die Möglichkeit, seine hohen Kulturaufgaben lösen zu
können. Gewiß frißt dieser entsetzliche Krieg an jedem fühlen-
den Menschen, aber die Not gebietet uns, zu kämpfen und bittere
Solidarität zu üben, um das Leben unserer Freunde im Felde
zu retten. Nach dem Kriege wird sich zeigen, wo die Illusionäre
standen. Also, so schloß der Redner, geht hinein in die Be-
triebe und sorgt dafür, daß die Bestimmungen des Zivildienst-
pflichtgesetzes überall bekannt werden.
   Die Versammlung, die den Ausführungen des Redners
aufmerksam gefolgt war, lohnte sie durch Beifall.
   Als man in eine Erörterung des Vortrages eintreten
wollte, erklärte der Vorsitzende Rapp, daß der anwesende Poli-
zeikommissar Hentschel erklärt habe, daß der einzige Redner,
der sich zum Worte gemeldet hatte, der Reichstagsabgeordnete
Diettmann, nicht reden dürfe. Darob entstand in der Ver-
sammlung einige Unruhe. Genosse Dittmann erhielt aber das
Wort zur Geschäftsordnung und erklärte, daß ihn das Rede-
verbot eigentümlich berühre, zumal ihm nicht bekannt sei, daß
irgendeine Behörde ein solches Verbot gegen ihn erlassen habe.
Im übrigen aber sei diese Handhabung des Vereins- und Ver-
sammlungsrechts sehr bezeichnend.
   Genosse Rapp ließ dann über eine Resolution abstimmen,
nachdem er erklärt hatte, daß er geschäftsordnungsgemäß den
Genossen Merkel, der sich zum Wort gemeldet habe, nicht
mehr reden lassen könne. Ueber die Resolution selbst war die
Debatte nicht eröffnet worden. Die Resolution, die angenommen
wurde, hat diesen Wortlaut:
   „Die heute im Saale zur „Reichspost“ tagende allgemeine
Gewerkschaftsversammlung erklärt sich mit den Ausführungen des
Referenten Reichstagsabgeordneten Aug[ust] Brey voll und ganz
einverstanden. Die Versammlung verspricht, im Sinne des vater-
ländischen Hilfsdienstgesetzes alles zu tun, was im Interesse der
Allgemeinheit und der augenblicklichen Lage notwendig und er-
forderlich erscheint. Etwaige Versuche der Unternehmer, eine Lohn-
reduzierung, oder die Nichtbezahlung der tariflich festgelegten
Löhne, oder die Verweigerung der Zahlung der Teuerungszulagen,
Zuschläge für Ueberstunden, Sonntags- und Nachtarbeit, müssen
mit aller Entschiedenheit von den Organisationen bekämpft und
zurückgewiesen werden.
   Die Versammlung verpflichtet die Arbeiterschaft des hiesigen
Industriebezirks alle Differenzen und sonstigen Vorkommnisse den
zuständigen Organisationen zur sofortigen Erledigung zu über-
mitteln.“
   In Ohligs beschäftigte sich eine zahlreiche Versammlung
mit dem gleichen Referenten gestern mittag mit derselben An-
gelegenheit. Der große Saal des Flockeschen Lokals war besetzt.
Die Versammlung zollte den Ausführungen des Genossen Brey
Beifall und nahm die Resolution gegen eine Stimme an.


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