Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1917
Unerlaubte Fleischverarbeitung und Fleischhandel in Wald durch die Polizei unterbunden
Wald. Ueber die Beschlagnahme größerer
Fleischmengen werden in einer Pressemitteilung irreführende
Angaben berichtet, es sei deshalb hier folgender Tatbestand festge-
stellt. Auf Grund einer mündlichen Anzeige bei der hiesigen Polizei-
behörde beschlagnahmte die Polizei in dem Hause des Metzgers
Melchior in Mangenberg 170 Schinken, eine größere Anzahl von
Speckseiten und eine nicht unbeträchtliche Menge von Frischfleisch.
Es stellte sich dabei heraus, daß Melchior von einem Solinger Guß-
stahlwerk den Auftrag übernommen hatte, das von dieser Firma aus
Holland eingeführte Fleisch zu verarbeiten. Die Firma hat schon seit
längerer Zeit sehr ansehnliche Mengen von Speck und Schinken unter
Umgehung der Z.-E.-G. eingeführt und diese Waren an ihre Ange-
stellten und Arbeiter abgegeben. Daß sie sich bei diesem Verfahren
jeder Zeit der Gefahr der Beschlagnahme aussetzt, muß der Firma
bekannt sein. Aber außer den Vorräten des Gußstahlwerks hatte der
genannte Metzger noch Fleischwaren im Hause, die offenbar von erst
kürzlich geschlachteten Inlandsschweinen herstammten. M. hat also
wohl ohne behördliche Erlaubnis Schweine geschlachtet und mit dem
Fleisch sehr gewinnbringenden Handel getrieben. Es handelt sich also
um zwei nebeneinanderlaufende Handlungen, bei der ersten ist M.
nur indirekt beteiligt und die Beschlagnahme richtet sich gegen das
Gußstahlwerk, bei der zweiten ist M. der Alleinschuldige und dem-
entsprechend ist dann auch ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die
hiesige Behörde hat der Z.-E.-G. von der Beschlagnahme der Aus-
landsware Kenntnis gegeben und um Verfügung gebeten. [Der Direktor]
des Solinger Schlachthofes hat dann aber das sachverständige Urteil
abgegeben, daß die Ware schmierig und der Fäulnis nahe war. Das
gleiche Urteil gab er bei der Untersuchung der Frischfleischvorräte ab.
Die Walder Polizeiverwaltung hat sich also gezwungen gesehen, die
Ware, um sie vor dem vollständigen Verderben zu bewahren, auf
der Freibank zu verkaufen. Das ist der rein tatsächliche Sachverhalt.
Im übrigen ist naturgemäß gegen M. ein entsprechendes Verfahren
eingeleitet.
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Stadtarchiv Solingen (12. Januar 2017). 12. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cr48