Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1917
Vorzeitige Schulentlassungen in besonderen Fällen auf Antrag möglich
Solingen. Vorzeitige Entlassungen aus der
Schule. Das Ministerium des Innern hat die Kreisschul-
kommissionen ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen
Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die zu Ende
des Schuljahres entlassen würden, schon früher aus der Schule
zu entlassen. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten:
In dringenden Fällen, besonders wenn nachgewiesen wird, daß
der Vater im Felde steht, oder weil ein Schüler eine Stelle im
Handwerk gefunden hat, oder weil die Landwirtschaft der Hilfe
bedarf, oder in Fällen häuslicher Not, können Kinder der
obersten Schulklassen von Weihnachten an aus der Schule entlassen
werden. Anträge der Eltern oder deren Stellvertreter sind
bei den Schulvorständen schriftlich oder mündlich anzubringen.
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Stadtarchiv Solingen (11. Januar 2017). 11. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr44