9. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Januar 1917

Russischer Arbeiter aus Solingen wegen Diebstahl und Verstoß gegen die Meldepflicht zu Gefängnisstrafe verurteilt

   Solingen. Der russische, in der Solinger Industrie be-
schäftigte Arbeiter Anton G. stand vor der Strafkammer unter
der Anklage, ein Paar Schuhe, einem französischen Mitarbeiter
gehörig, gestohlen, und ferner gegen die Kriegsgesetze zur Kon-
trolle feindlicher Ausländer verstoßen zu haben, indem er seiner
täglichen polizeilichen Meldepflicht nicht genügte. Das Schöf-
fengericht hatte ihn zu 3 Monaten 3 Wochen Gefängnis ver-
urteilt. Die Strafkammer bestätigte das Urteil.


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