9. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Januar 1917

Ausfuhrverbot für Lebensmittel aus Holland

   Solingen. Warnung an die „Holland-Fahrer“.
Das Vize-Konsulat der Niederlande in Elberfeld teilt mit, daß
in stets zunehmendem Umfang Personen, die in Deutschland
wohnen, nach Holland fahren, um dort Lebensmittel aufzukau-
fen und für den eigenen Bedarf nach Deutschland auszuführen,
in der Meinung, solche Lebensmittel könnten frei aus Holland
ausgeführt werden. Diese Auffassung ist falsch. Es wird nach-
drücklich darauf hingewiesen, daß Lebensmittel, für die in
Holland ein Ausfuhrverbot besteht, auch nicht in kleinen Mengen
ausgeführt werden dürfen. Werden solche Lebensmittel trotz-
dem in Holland gekauft, so wird bei dem Versuch der Ausfuhr
die Ware beschlagnahmt und Strafverfahren wegen Ueber-
tretung des Ausfuhrverbots eingeleitet.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (9. Januar 2017). 9. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cr3q


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