Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1917
Auch interne Partei-Versammlungen der Sozialdemokraten müssen polizeilich angemeldet werden.
Die Bezirksleitung ist meldepflichtig.
Wegen Nichtanmeldung einer abgehaltenen politischen
Versammlung wurde Genosse Otto Niebuhr von der Elber-
felder Strafkammer zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Die
politische Versammlung bestand aus der Bezirksleitung der
sozialdemokratischen Partei des Niederrheins. Wir wissen zwar
nicht, warum das Gesetz vorschreibt, daß politische Versamm-
lungen angemeldet und unter dem Belagerungszustand sogar
genehmigt werden müssen; wir können uns auch keine Vor-
stellung davon machen, welche Motive der Gesetzgeber hatte.
Nur das eine dürfte zutreffen, daß, weil diese Bestimmung in
der finstersten Reaktionszeit, als man erst am Aufbau eines
öffentlichen Lebens war, geschaffen wurde, die Reaktion sie bei
der Beratung des Reichsvereinsgesetzes zu retten suchte und ihr
diese Rettung auch gelang. Man sollte aber doch solche Be-
stimmungen nicht dort anwenden, wo sie ganz unmöglich be-
folgt werden können. Die Polizei kann doch keiner Partei zu-
muten, daß sie zu Sitzungen der Parteileitung – das ist
doch die Bezirksleitung – herangezogen wird. Das wird nicht
einmal die Ministerpartei, die Freikonservativen, tun. Es
werden zurzeit in Deutschland Hunderte geheime politische
Versammlungen abgehalten, und zwar wirkliche Versamm-
lungen, keine Sitzungen der Parteileitung, und kein Hahn kräht
danach. Dabei sind sehr hochstehende Mitglieder der kapita-
listischen Gesellschaft beteiligt, die sich eigentlich selbst zur An-
zeige bringen müßten. Daß diese Versammlungen stattfanden,
wissen auch die Behörden. Es wäre ihnen möglich, die Veran-
stalter alle auf die Anklagebank zu bringen. Das geschieht nicht,
und das ist vernünftig. Warum verfolgt man aber gerade die
mit bestimmten Personen zu internen Parteizwecken zusammen-
tretende sozialdemokratische Parteileitung?
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Stadtarchiv Solingen (5. Januar 2017). 5. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr39