4. Januar 1917

bast_04_01_1917_b

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1917

Regeln zur Verschickung von Postsendungen für deutsche Kriegsgefangene in Russland

Für deutsche Kriegsgefangene in Rußland.
   Die Klagen darüber, daß Postsendungen an
deutsche Kriegsgefangene in Rußland nicht
in die Hände der Empfänger gelangen, wollen nicht ver-
stummen. Wenn auch die Schuld daran häufig den Zuständen
in Rußland zuzuschreiben sein wird, muß doch von den deut-
schen Absendern alles aufgeboten werden, um die richtige Ueber-
kunft der Postsachen zu ermöglichen. Hierzu gehört die pein-
liche Beachtung folgender Vorschriften: Die Aufschriften der
Kriegsgefangenensendungen müssen genau, deutlich und mit
großen lateinischen Buchstaben geschrieben sein.
Der Bestimmungsort muß, ebenfalls in lateinischer Schrift,
besonders deutlich angegeben sein. Außer Vor- und Zunamen
ist auch der Dienstgrad des Gefangenen, Unterbringungslager
oder Lazarett und die frühere Truppenzugehörigkeit (Kom-
pagnie, Eskadron, Batterie und Regiment) anzugeben. Die
Angabe größerer Einheiten (Brigade, Division, Armeekorps)
macht die Aufschrift unübersichtlich, ist zwecklos und daher zu
unterlassen.


   Die Postanstalten sind angewiesen worden, auf die Beach-
tung dieser Bestimmungen zu halten und Sendungen, deren
mangelhafte Aufschrift von vornherein die sichere Ueberkunft
unwahrscheinlich macht, den Absendern zurückzugeben. Die
Postanstalten werden den Absendern auf Wunsch gern Rat und
Hilfe bei der Anfertigung der Aufschriften erteilen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (4. Januar 2017). 4. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr2x


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.