Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Januar 1917
Versammlung im Solinger Gewerkschaftshaus: Wilhelm Dittmann sprach über das „vaterländische Hilfsdienstgesetz“ und dessen Ablehnung durch die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft
Die Zivildienstpflicht.
Ueber das neue Gesetz, die Zivildienstpflicht betreffend,
sprach Reichstagsabgeordneter Genosse Dittmann am Samstag
den 30. Dezember 1916 in einer vom Gewerkschaftskartell ein-
berufenen Versammlung im Solinger Gewerkschafts-
hause.
Genosse Dittmann schilderte zunächst die militärische,
politische und wirtschaftliche Situation, der das Gesetz entstammt
und ging dann über zu einer Darstellung der Vorgänge im
Reichstage bei der Beratung des Gesetzes. Er führte dabei
aus:
Wie früher das Zentrum und der Freisinn hielten jetzt
sozialdemokratische Abgeordnete von der alten Fraktion radi-
kale Reden und stimmten schließlich doch für das Gesetz, weil sie
sich „nicht ausschalten lassen“ wollten. Die Zustimmung zu dem
Gesetz bedeutet Zustimmung zur Beschneidung der Freizügig-
keit und zur Aufhebung des Koalitionsrechts der Arbeiter. Die
Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft hat das Gesetz grund-
sätzlich abgelehnt, weil es nach ihrer Auffassung geeignet ist, den
Krieg zu verlängern und die Arbeiter rechtlos macht. Trotzdem
hat die Arbeitsgemeinschaft versucht, durch entsprechende An-
träge die schlimmsten Wirkungen des Gesetzes zu mildern.
Werden durch das neue Gesetz mehr Arbeitskräfte für Industrie
und Landwirtschaft frei werden? Der Redner beantwortet diese
Frage so: Soweit es sich um vermögenslose Leute handelt,
arbeiteten sie auch jetzt schon mit allen ihnen zur Verfügung
stehenden Kräften. Von dem Ergebnis der Arbeit der Leute
aber, die an keine dauernde Tätigkeit gewöhnt sind, hält der
Redner nichts; sie machen den Kohl nicht fett. Viele von diesen
Leuten werden pro Forma einen Unterschlupf in irgendeinem
Betriebe suchen und finden, die von ihnen geleistete Arbeit wird
aber kaum in Betracht kommen.
Die Regierung will minderwichtige Industrien stilllegen
und hofft dadurch Arbeitskräfte freizumachen. Schon jetzt sind
aus solchen Industrien die Arbeiter in die Kriegsindustrie ab-
gewandert. In der Lederindustrie sind nur noch rund 60 000
Arbeiter tätig. Diese Zahl wird man kaum vermindern können,
wenn nicht die Schuhfabrikation ganz eingestellt werden soll.
Wo, so fragt der Redner, soll das erwartete erhebliche Plus an
Arbeitskräften herkommen? Die Militärbehörden werden zwei-
fellos in dieser Beziehung eine Enttäuschung erleben. Graf
Westarp und seine Freunde wollten das Gesetz auch auf die
Frauen angewendet wissen. Diesem Verlangen ist glücklicher-
weise nicht entsprochen worden.
Die bösen Folgen der jetzt von den Frauen verlangten an-
dauernd schweren Arbeit werden bei der nachfolgenden Gene-
ration erst in Erscheinung treten. Alle gesetzlichen Bestim-
mungen über den Schutz der Frauen in der Industrie und dem
Bergbau sind bekanntlich während des Krieges aufgehoben wor-
den. Graf Westarp hat sogar empfohlen, den Kriegerfrauen
die Unterstützung zu entziehen, wenn sie sich weigern, in der
Landwirtschaft oder in der Industrie Arbeit anzunehmen. Der
Raubbau, der jetzt mit der Arbeitskraft getrieben wird, ist eines
der schwärzesten Kapitel in diesem Kriege. Die Sozialdemo-
kratische Arbeitsgemeinschaft forderte für die Leistungen der
Frauen denselben Lohn, wie für die gleichen Arbeitsleistungen
der Männer, aus sozialer Gerechtigkeit und damit die Frauen
nicht als Lohndrückr wirken können. Wie es jetzt damit bestellt
ist, beweist wohl die Tatsache, daß die Frauen heute durchschnitt-
lich den halben Lohn für dieselbe Arbeit erhalten, die Männer
leisten. Der Arbeitslohn ist während des Krieges relativ ge-
sunken, denn er steht in keinem Verhältnis mehr zu den gestie-
genen Kosten der notwendigen Lebensbedürfnisse. Die Land-
wirte werden durch hohe Preise zu ständiger Produktion ange-
trieben, bei den Arbeitern kommt man mit gesetzlichem Zwang.
Die hohen Lebensmittelpreise und der Wucher fressen am Marke
des Volkes. Es ist festgestellt, daß die Leistungsfähigkeit der
Arbeiter gegen früher um 30 Prozent geringer geworden ist.
Das neue Gesetz wirkt als Ausnahmegesetz
gegen die Arbeiter, um ihre berechtigte Unzu-
friedenheit niederzuhalten. Der Redner besprach
dann die Anträge der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft
zur Verbesserung des Gesetzes. So hatte die Arbeitsgemein-
schaft verlangt, das Gesetz solle nur für Leute im Alter von 17
bis 45 Jahren wirksam sein, deutsche Arbeiter sollten nicht
zwangsweise ins Ausland geschickt werden dürfen. Der Red-
ner erläutert dann die Zusammensetzung der verschiedenen
Ausschüsse, die durch das Gesetz geschaffen werden sollen. Wäh-
rend aber alle Anträge der Sozialdemokratischen Arbeitsgemein-
schaft (in mehreren Fällen stimmten die beiden sozialdemokra-
tischen Fraktionen geschlossen) abgelehnt wurden, wurde ein An-
trag der Rechten angenommen, der ein Privileg für die Land-
wirtschaft bedeutet, weil er bestimmt, daß alle Arbeiter, die vor
dem 1. August 1916 in landwirtschaftlichen Betrieben tätig
waren, nicht mehr in die Industrie überwechseln dürfen. Zu
den Anträgen, die die Mehrheit des Reichstags abgelehnt hat,
gehört auch der, der fordert, daß schon in Betrieben mit 20 Ar-
beitern ein Arbeiterausschuß gewählt werden muß. Ebenso
wurde abgelehnt, den weiblichen und jugendlichen Arbeitern
vom 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht zur Wahl von Ar-
beiterausschüssen zu geben. Die Arbeiterausschüsse haben
übrigens nur „Wünsche und Beschwerden“ beim Unternehmer
vorzutragen, vom Verhandeln zwischen zwei Gleichberechtigten
ist keine Rede. So wird der Herr-im-Hause-Standpunkt bei
den Arbeitgebern gewahrt. Der Antrag, die Zivildienstpflich-
tigen, die in militärischen Betrieben arbeiten, nicht unter das
Militärgesetz zu stellen, sondern das Handelsgesetzbuch, die Ge-
werbeordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch für sie gelten zu
lassen, wurde von der Mehrheit des Reichstages ebenfalls abge-
lehnt. Die Lohnregelung nach den bestehenden Tarifen unter
Berücksichtigung der Teuerung fand ebenfalls nicht die Zustim-
mung der Mehrheit des Reichsparlaments. Dafür wurde der Satz
in das Gesetz aufgenommen, der sagt, daß geprüft werden solle,
ob der Unterhalt des Arbeiters durch den Lohn gedeckt werden
könne. Das ist ein weiter Begriff, den man auslegen kann, wie
man will. Der Antrag, die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden
zu bemessen und eventuell Wechselschichten einzuführen, fand
gleichfalls nicht die Zustimmung der Reichstagsmehrheit. Auch
der Antrag der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft, die
am 4. August 1914 aufgehobenen Arbeiterschutzgesetze wieder in
Kraft treten zu lassen, wurde abgelehnt, ebenso der Antrag, pari-
tätische Arbeitsnachweise mit der Stellenvermittlung zu be-
trauen. Die Einrichtung von Einigungsämtern für den Be-
reich jedes Bezirkskommandos fand auch keine Gegenliebe. Der
Antrag, die gesetzlichen Bestimmungen des § 152 der Gewerbe-
ordnung, die das Koalitions- und Streikrecht der Arbeiter be-
treffen, im Gesetz sicherzustellen, wurde gegen die Stimmen der
beiden sozialdemokratischen Fraktionen angelehnt. Der Antrag
ist von der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft gestellt
worden und wurde von der alten Fraktion später unterstützt,
aber die Reden Legiens und Bauers zur Frage des Streik-
rechts der Eisenbahner waren doch nur Theaterdonner, denn sie
haben auf das Streikrecht für die Eisenbahner freiwillig ver-
zichtet. Es scheint, so meinte der Redner, daß einzelne Gewerk-
schaftsführer den Arbeitern das Streiken überhaupt allmählich
abgewöhnen wollten, man müsse abwarten, ob die Arbeiter
später nicht über die Köpfe der Gewerkschaftsbeamten hinweg
in den Streik eintreten würden, wenn die Verhältnisse dazu
drängen würden. Die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft
forderte, daß der ganze Reichstag bei der Ausführung des Ge-
setzes mitwirken solle, das wurde aber abgelehnt und eine Kom-
mission von 15 Abgeordneten für diesen Zweck gewählt.
Das Volk habe mehr Vertrauen, so führte der Redner hier-
zu aus, wenn die Verhandlungen über die Ausführungsbestim-
mungen des Gesetzes öffentlich im Plenum des Reichstages und
nicht hinter verschlossenen Türen erfolgten. Die politische Ge-
sinnung der einzelnen sei in dem Gesetz auch nicht genügend ge-
schützt. Bei der Beratung über den Zeitpunkt, wann das Gesetz
außer Kraft treten solle, habe die Arbeitsgemeinschaft beantragt,
den 1. Juli 1917 festzusetzen, da man dann, auf die gemachten
Erfahrungen gestützt, Aenderungen an dem Gesetz vornehmen
könne. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt und bestimmt, daß
das Gesetz einen Monat nach dem Friedensschluß mit den euro-
päischen Großmächten außer Kraft treten solle. Der Redner
glaubt aber, daß die Absicht vorhanden sei, das Gesetz dann zu
verlängern, um den Uebergang in die Friedenswirtschaft damit
zu bewirken. Die Forderung, die gesamte Kriegsindustrie zu
verstaatlichen, wurde aber abgelehnt. Die Entschädigung der
Unternehmer der stillgelegten Betriebe ist auch eine kitzliche
Frage, die zweifellos noch zu manchen Differenzen zwischen der
Regierung und den betreffenden Unternehmern führen wird.
Wie groß die Kriegsgewinne einzelner Aktiengesellschaften der
Waffenindustrie sind, zeigte der Redner an Gewinnen der
Firma Krupp, die im letzten Jahre einen Reingewinn von
95 Millionen Mark erzielte, nachdem sie 30 Millionen Mark
für außerordentliche Abschreibungen festgesetzt hatte. Es ist ein
schlechter Trost für die Arbeiter, wenn ihnen gesagt wird, das
Gesetz beruht auf Freiwilligkeit. Die Aufhebung der Freizügig-
keit und die Außerkraftsetzung des Koalitionsrechtes zeigen den
Arbeitern, wohin die Reise geht. Das Beste würde es sein,
wenn der Friede käme, ehe das Gesetz wirklich in Wirksamkeit
getreten sei. Das sei auch aus allgemeinen politischen, wirt-
schaftlichen und kulturellen Gründen zu wünschen. Redner
skizzierte die bisherige Wirkung des Krieges auf Europa und
seine Weltstellung und schloß mit einer kurzen Besprechung der
Friedensfrage im Sinne einer gegenseitigen Verständigung.
Die Versammlungsbesucher zollten den Ausführungen des
Redners lebhaften Beifall. Zwei Genossen sprachen dann noch
kurz in der Diskussion, brachten aber keine neue Momente vor.
Aus der Versammlung heraus wurde folgende Resolution
eingebracht:
„Die am 30. Dezember vom Gewerkschaftskartell So-
lingen einberufene Versammlung erklärt sich nach dem Refe-
rat des Genossen Dittmann über das Hilfsdienstgesetz mit der
Haltung der Mehrheit der sozialdemokratischen Reichstags-
vertreter nicht einverstanden.
Die Versammlung ist trotz der Versicherungen der Re-
gierungsvertreter der Ueberzeugung, daß das Hilfsdienstgesetz
ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiterklasse ist. Sie spricht
deshalb den sozialdemokratischen Abgeordneten ihre Miß-
billigung aus, die dem Gesetze zugestimmt haben.“
Diese Resolution wurde gegen eine Stimme und einige
Stimmenthaltungen angenommen.
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Stadtarchiv Solingen (3. Januar 2017). 3. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cr2n