2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Solinger Händler an unerlaubtem Butterhandel aus Holland beteiligt

                          Der wilde Butterhandel                      
   Der Händler Gustav Sch. aus Düsseldorf bezog von Holland
18 250 Kilo Butter, ohne sie bei der Z.-E.-G. anzumelden. Wegen
der unterlassenen Anmeldung mußte er sich vor der Strafkammer
in Düsseldorf verantworten. Er machte geltend, er habe das größte
Quantum Butter, über 280 Zentner, auf seinen Namen für Händler
aus dem Bergischen, besonders aus dem Kreise Solingen
kommen lassen. Einen Nutzen wollte er an diesem Quantum Butter
überhaupt nicht gehabt haben. Nach der Anklage verdiente Sch. an
jedem Pfund Butter 25 Pf[enni]g oder im ganzen über 9000 Mark. Der
Staatsanwalt vertrat die Ansicht, der wilde Butterhandel wirke für
die Gesamtheit nur preissteigernd und müsse mit erheblichen Strafen
bekämpft werden. Wege der unterlassenen Anmeldung wurde eine
Geldstrafe von 500 Mark beantragt. Das Gericht war derselben An-
sicht, hielt aber eine Geldstrafe von 200 Mark für eine genügende
Sühne.


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Stadtarchiv Solingen (2. Januar 2017). 2. Januar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cr2g


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