Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916
Gegen den Vertrieb von meist geschmuggelter Auslandsware wird nunmehr von den Behörden entschiedener vorgegangen
Solingen. Schmuggelware und anderes. Für
Leute mit dem großen Portemonnaie, die teuere Sachen kau-
fen können, war es bisher noch immer möglich, zu freilich ge-
salzenen Preisen Nahrungsmittel zu kaufen, die aus dem
neutralen Ausland stammten und meist auf dem Wege des
Schmuggels herbeigeschafft und der Verfügung der Z.E.G.
entzogen waren. Bis vor etwa 4 Wochen war dieser Handel
verhältnismäßig legal; einer Barmer Firma (Thormann) war
der Vertrieb von Auslandswaren unter gewissen Voraus-
setzungen erlaubt. Das ist anders geworden. Der Verkauf
solcher Waren über dem Höchstpreis wird unnachsichtlich ver-
folgt. Die Waren werden beschlagnahmt und die Verkäufer,
die mehr als den Höchstpreis nehmen, werden bestraft. Wie
wir hören, ist in Solingen schon gegen eine Reihe von Händlern
Anzeige erstattet. Wer noch derartige Vorräte hat, wird am
besten tun, sie anzumelden. Der Schaden wird dann nicht so
groß sein, als wenn die behördliche Beschlagnahme und Bestra-
fung erfolgt.
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Stadtarchiv Solingen (23. Dezember 2016). 23. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cr1v