Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916
Militärische verordnete Arbeitszeiten an Weihnachten
Industrie-Weihnachten.
Die Anordnung des Stellvertretenden Generalkommandos
des 8. Armeekorps, daß Weihnachten nur zweimal
24 Stunden und Neujahr nur einmal 24 Stunden Be-
triebsruhe eintreten darf, ist auch für den ganzen Bezirk
des 7. Armeekorps ergangen; hinzugefügt ist, daß am 6. und
27. Januar wie an Werktagen gearbeitet wird.
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Stadtarchiv Solingen (23. Dezember 2016). 23. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cr1u