Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916
Militärische verordnete Arbeitszeiten an Weihnachten
Industrie-Weihnachten.
Die Anordnung des Stellvertretenden Generalkommandos
des 8. Armeekorps, daß Weihnachten nur zweimal
24 Stunden und Neujahr nur einmal 24 Stunden Be-
triebsruhe eintreten darf, ist auch für den ganzen Bezirk
des 7. Armeekorps ergangen; hinzugefügt ist, daß am 6. und
27. Januar wie an Werktagen gearbeitet wird.