Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1916
Läden dürfen in Solingen am Sonntag (Heiligabend) bis 8½ Uhr abends geöffnet bleiben
Solingen. Geschäftsverkehr am Heiligabend.
Am Sonntag den 24. Dezember, also am Heiligabend, dürfen
die öffentlichen Verkaufsstellen in der Stadt Solingen bis
8½ Uhr abends geöffnet gehalten werden.