Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1916
Läden dürfen in Solingen am Sonntag (Heiligabend) bis 8½ Uhr abends geöffnet bleiben
Solingen. Geschäftsverkehr am Heiligabend.
Am Sonntag den 24. Dezember, also am Heiligabend, dürfen
die öffentlichen Verkaufsstellen in der Stadt Solingen bis
8½ Uhr abends geöffnet gehalten werden.
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Stadtarchiv Solingen (21. Dezember 2016). 21. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cqyb