Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1914
Regelung der kommunalen Mietbeihilfen für Soldatenfamilien in der Stadt Solingen
Mietsbeihilfen durch die Stadt.
Die Kommission für die Gewährung der
Unterstützungen an die Familien der zur Fahne Ein-
berufenen hat in der Mietfrage beschlossen, folgende Regelung
dem Stadtverordneten- Kollegium zu empfehlen: Wenn durch die
Bezirksvorsteher die Notwendigkeit der Mietunterstützung fest-
gestellt ist, zahlt die Stadt Solingen bis auf weiteres 50 Prozent
der Wohnungsmiete, sofern der monatliche Mietsatz 25 Mark
nicht übersteigt, also bis zum Höchstbetrage von 12,50 Mark
monatlich. Ferner hält die Stadt 25 Prozent der Miete von
der Familienunterstützung zugunsten des Vermieters ab, wenn
der Vermieter auf alle weiteren Ansprüche aus dem Mietver-
hältnis für diese Zeit verzichtet.
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Stadtarchiv Solingen (8. September 2014). 8. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cm0c