Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1916
Ein Jahr Gefängnis für einen russischen Arbeiter, der sich unerlaubter Weise von seiner Arbeitsstätte entfernt hatte
Langenfeld. Die Freizügigkeit feindlicher
Ausländer. Der russische Arbeiter Stanislaus B. hatte
sich vor dem Kriege etwa 8 Jahre in Deutschland aufgehalten
und konnte sich deshalb schlecht an die aufgehobene Freizügig-
keit der Ausländer gewöhnen. Von dem Interniertenlager in
Havelberg wurde er zur Arbeit nach Walzwerk in Grafen-
berg bei Düsseldorf überführt. Dort war er eines Tage ver-
schwunden und wurde in Bremen wiedergefunden. Er wurde
wegen unerlaubter Entfernung bestraft und dann nach dem
Walzwerk in Grafenberg zurückgebracht. Einige Zeit fügte er
sich der Fabrikordnung. Die Beobachtung war nicht mehr so
scharf, und B. entfernte sich zum zweiten Male. Unter dem
Namen Kotka hatte er hier Arbeit angenommen. Durch Neben-
arbeiter wurde der Sachverhalt verraten und B. verhaftet. Am
Samstag wurde vor der Strafkammer in Düsseldorf gegen den
Mann verhandelt. Das Gericht war der Ansicht, B. habe zum
Zwecke des Kontraktbruchs die Grenzen des Ortsbezirks über-
schritten. Als Strafe wurde auf 1 Jahr Gefängnis erkannt.
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Stadtarchiv Solingen (11. Dezember 2016). 11. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cqx2