Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916
Zwei Milchfälscherinnen mussten sich vor dem Schöffengericht in Solingen verantworten
Immer wieder Milchfälscher!
Sie können es nicht lassen, die Milchfälscher! Sie üben
ihr schändliches Gewerbe weiter aus, trotzdem Geldstrafen bis
zu tausend Mark über sie verhängt worden sind. Die Milch
wird weiter getauft, trotzdem sie heute fast ausschließlich nur
für Säuglinge und Kranke verwendet wird. Geldstrafen üben
demnach auf diese Subjekte nicht die nötige Wirkung aus; es
müssen also Freiheitsstrafen über sie verhängt werden. Gestern
morgen stand die Ehefrau des Milchhändlers Karl Fuchs
von hier unter der Anklage der Milchfälschung vor dem
Solinger Schöffengericht. Der Ehemann F[uchs] hat das
Milchtaufen ebenfalls im großen betrieben, gegen ihn kann zur-
zeit aber nicht verhandelt werden, weil er Soldat ist. Der
Polizeibeamte E. hat Fuchs auf frischer Tat ertappt, als er in
ungenierte Weise auf offener Straße Wasser in die Milch goß.
Die beschlagnahmten Kannen enthielten Milch mit verschiedenem
Wassergehalt. Die sogenannte „Milchkanne“ enthielt 86 Prozent
Wasser und 14 Prozent Milch. Die andere Milch hatte
einen Wassergehalt bis zu 15 Prozent. F[uchs] schädigte auch seinen
Kollegen, den Milchhändler Behle, für den er die Milch vom
Bahnhof holte, indem er zu seinem eigenen Vorteil das Tauf-
geschäft auch an dessen Milch vollzog. Die Ehefrau F[uchs] wurde
von einer ihrer Kundinnen beobachtet, als sie, genau wie ihr
Ehemann, Wasser in Milch verwandelte. Der Amtsanwalt
verurteilte in seiner Anklagerede scharf das Verhalten der Ehe-
leute Fuchs und beantragte gegen die Frau F[uchs] 500 Mark
Geldstrafe und Veröffentlichung des Urteils in der „Bergischen
Arbeiterstimme“, im „Solinger Tageblatt“ und in der
„Solinger Zeitung“. Das Gericht verurteilte die Angeklagte
dem Antrage gemäß.
Als zweite Milchfälscherin trat dann die Ehefrau des
Landwirts Wilhelm Wendler aus Höhscheid vor
die Schranken des Gerichts. Die Angeklagte gab ohne weiteres
zu, der Milch beim Melken Wasser zugesetzt zu haben. Die
Frau brachte einen ganz neuen Entschuldigungsgrund vor.
Sie behauptete, sie habe durch den Wasserzusatz das „Schäumen
der Milch“ verhindern wollen. Anscheinend war ihr die Milch
zu „jugendfrisch“, weshalb sie durch einen kalten Wasserguß, in
der überschäumenden ungebärdigen Milch die bekannte „fromme
Dehnungsart“ hervorrufen wollte. Frau W[endler] begnügte sich mit
10 Prozent Wasserzusatz, weshalb sie auch etwas gnädiger da-
vonkam. Das Urteil lautete gegen sie auf 300 Mark Geldstrafe
und Publikation in den oben genannten drei Zeitungen. Beiden
Angeklagten drohte der Vorsitzende Gefängnisstrafe an, wenn
sie das Milchtaufen in Zukunft nicht unterließen.
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Stadtarchiv Solingen (9. Dezember 2016). 9. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cqwu