Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916
Die Positionen der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft, der Mehrheitssozialdemokraten und Gewerkschaftsführungen zum vaterländischen Hilfsdienstgesetz
Sozialdemokratie
und Arbeitszwangsgesetz.
von einem Reichstagsabgeordneten wird uns geschrieben:
Das Gesetz über die Einführung des Arbeitszwanges für
alle Männer vom 17. bis 60. Lebensjahre, soweit sie nicht zum
Heere eingezogen sind, ist am letzten Samstag im Reichstage
angenommen worden. Die alte, sozialdemokratische Fraktion
hat dafür gestimmt, die Sozialdemokratische Arbeitsgemein-
schaft dagegen; die Minderheit der alten Fraktion enthielt
sich der Stimmabgabe. Diese Tatsache zeigt schon, daß die Be-
urteilung des Gesetzes durch die Sozialdemokratie keine ein-
heitliche ist. Soweit bisher Arbeiterorganisationen zu
dem Gesetz Stellung genommen haben, ist das in ablehnen-
dem Sinne geschehen.
Die alte Fraktion ist bei ihrer Entschließung von den-
jenigen ihrer Mitglieder, die der Generalkommission
der Gewerkschaften angehören, bestimmend beeinflußt
worden. Mit den Gewerkschaftsführern aller
Richtungen hatte die Regierung schon verhandelt, ehe der
Haushaltsausschuß des Reichtstags mit der Materie befaßt
wurde. Die Gewerkschaftsführer hatten sich für den Zweck des
Gesetzes ausgesprochen und gemeinsame Vorschläge
zur Sicherung der Arbeiterrechte ausgearbeitet, die dem Reichs-
tagsausschuß als Beratungsmaterial mit unterbreitet wurden.
In diesen Vorschlägen waren für alle Betriebe von mindestens
20 Personen Arbeiterausschüsse mit der Befugnis,
über die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit den Unternehmern
verhandeln zu können, vorgesehen. Die Arbeiterausschüsse
haben im Gesetz Aufnahme gefunden, doch nur für Betriebe
von mindestens 50 Personen. Die Befugnis dieser Ausschüsse
ist aber lediglich, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zu fördern, Anträge, Wünsche und Be-
schwerden vorzubringen und sich dazu zu äußern. Diese Ein-
schränkung und Abschwächung dürfte die ganze Einrichtung
ziemlich wertlos machen, zumal den Mitgliedern der Arbeits-
ausschüsse im Gesetz keinerlei Schutz vor Maßregelung gewährt
ist. Weiter sahen die gemeinsamen Gewerkschaftsvorschläge
paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen-
gesetzte Einigungsämter vor, die für den Bezirk jedes
Bezirkskommandos eingesetzt werden sollten, um strittige Fragen
zwischen Unternehmern und Arbeitern zu entscheiden. Auch
diese Forderung hat nur in sehr verwässerter Form Aufnahme
in das Gesetz gefunden. Aehnlich ist es mit einer Reihe anderer
Forderungen der Gewerkschaftsvertreter gegangen, durch die den
Arbeitern Bewegungsfreiheit gesichert werden sollte. Besonders
hartnäckig und schroff ablehnend verhielt sich die Regierung zu
der Anerkennung des Koalitionsrechts einschließlich des
Streikrechts für die Eisenbahner. Es kam dar-
über zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den Gewerk-
schafts- und den Regierungsvertretern.
Während der fast einwöchigen Beratung der Vorlage im
Haushaltsausschuß des Reichstags ist hinter den Kulissen un-
ausgesetzt verhandelt worden, um ein Kompromiß zwischen der
Regierung und den Gewerkschaftsvertretern über deren Forde-
rungen zustandezubringen. Das gelang aber nicht, und so
wurde der Kampf im Plenum des Reichstags fortgesetzt. Schließ-
lich begnügten sich die Gewerkschaftsvertreter mit dem, was
vom Reichstage in der schon angedeuteten abgeschwächten Form
von Arbeiterrechtsbestimmungen beschlossen wurde, und traten
in der sozialdemokratischen Fraktion für die Annahme des
ganzen Arbeitszwangsgesetzes ein. Gegen den Arbeitszwang
selbst, wie ihn das Gesetz vorsieht, erhoben sie keine Einwen-
dungen. In der Einsetzung einer fünfzehnköpfigen Reichstags-
kommission, in der jede Fraktion nach ihrer Stärke vertreten
ist, sahen die Gewerkschaftsführer eine Sicherung gegen illoyale
Ausführung des Gesetzes, da diese Kommission bei der Durch-
führung des Gesetzes bestimmend mitwirken soll. Wie nach
dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Reichstage zu
schlußfolgern, ist der zustimmende Beschluß der alten sozial-
demokratischen Fraktion mit einigen 50 gegen einige 20 Stim-
men gefaßt worden.
Die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft hat ihre
Stellungnahme zu dem Gesetz davon bestimmen lassen, daß es
sich um eine kriegsverlängernde Maßnahme
handle, die Arbeiterklasse zwangsweise dem Unternehmertum
ausgeliefert werde und die Rechtssicherheiten für die dem Gesetz
Unterstehenden absolut ungenügend seien. Aus diesen Erwä-
gungen kam sie zur Ablehnung des Gesetztes, in Uebereinstim-
mung mit Beschlüssen wichtiger gewerkschaftlicher Körperschaften.
So hat z. B. eine Vertrauensmännerversammlung des Metall-
arbeiterverbandes für Groß-Berlin beide sozialdemokratische
Fraktionen aufgefordert, das Gesetz abzulehnen, und es
wird in der Resolution dieser Versammlung ausdrücklich er-
klärt, daß es sich um ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter
handle, das dieses Charakters auch nicht durch die Forderungen
der Gewerkschaftsführer in ihrer ursprünglichen weitergehenden
Fassung entkleidet werden könne.
Die Arbeitergemeinschaft hat im Reichshaushaltsausschuß
und im Reichstagsplenum von denselben Gesichtspunkten aus
den Gesetzesentwurf bekämpft und versucht, seine schlimmsten
Wirkungen zu paralysieren; zu diesem Zwecke hatte sie eine
Reihe von Anträgen gestellt. Sie wollte den Arbeitszwang
vom 60. auf das 45. Lebensjahr herabgesetzt wissen und ver-
langte, daß die Arbeiter nicht außerhalb Deutschlands zur
Arbeit gezwungen werden dürfen. Die alte Fraktion stimmte
gegen den ersten und für den zweiten Antrag. Ferner bean-
tragte die Arbeitsgemeinschaft, im Gesetz festzulegen, daß die
dem Arbeitszwang Unterworfenen nicht den Militärgesetzen,
sondern dem bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch
und der Gewerbeordnung unterstehen sollten; der Antrag fand
keine Annahme. Eine weitere Forderung der Arbeitsgemein-
schaft wollte den Lohn nach den Vereinbarungen der Arbeit-
geber- und Arbeitnehmerorganisationen sichern, ebenso den
Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn, wodurch auch der
Lohn der Männer am wirksamsten vor Lohndruck geschützt
worden wäre. Aber diese Forderungen wie die Forderungen
nach Einführung der achtstündigen täglichen Arbeitszeit und
Wiederherstellung der seit 1914 aufgehobenen Schutzbestim-
mungen für gewerbliche Arbeiter, Frauen und Jugendliche ver-
fielen der Ablehnung. Auch die Sicherung des Koalitions-
rechts neben der zugestandenen Sicherung des Vereins- und
Versammlungsrechts gelang der Arbeitsgemeinschaft nicht;
ebenso nicht die ausdrückliche Festlegung völliger politischer,
religiöser und gewerkschaftlicher Parität, von anderen Bestim-
mungen abgesehen.
Mit besonderem Nachdruck wandten sich die Redner der
Arbeitsgemeinschaft gegen die Fesselung der Arbeiter an den
Betrieb durch den nur mit Zustimmung des Unternehmers zu
bekommenden Abkehrschein. Gleichzeitig forderten ihre Redner
die Verstaatlichung der Betriebe für Heereslieferungen, um die
Kriegsgewinne der Privatunternehmer zu beseitigen und dem
Staat zuzuführen. Damit stießen sie aber bei der Regierung
und den bürgerlichen Parteien auf entschiedenen Widerstand;
selbst die Redner der alten Fraktion zweifelten an der Durch-
führbarkeit der Forderungen und traten nicht für sie ein. Die
Arbeitsgemeinschaft forderte, daß statt des Fünfzehner-Aus-
schusses das Plenum des Reichstags bei der Durchführung des
Gesetzes mitwirken solle; auch dafür war die alte Fraktion nicht
zu haben. Bezüglich der Geltungsdauer des Gesetzes gingen
beide sozialdemokratische Fraktionen darin konform, daß das
Gesetz zunächst nur bis zum 1. Juli 1917 gelten solle und der
Reichstag es bereits früher wieder außer Kraft setzen könne;
die Arbeitsgemeinschaft forderte weiter, daß es bei etwaigem
Friedensschluß vor dem 1. Juli 1917 ohne weiteres außer Kraft
treten solle. Diese Forderungen wurden abgelehnt.
In der Ablehnung all dieser eigentlich selbstverständlichen
Anträge kam für die Arbeitsgemeinschaft als bestimmend für
ihre Stellungnahme vor allem ihre grundsätzliche Stel-
lung zum Kriege und der Kriegspolitik der Regierung hinzu.
Sie hat das in der Haushaltskommission und im Plenum bei der
ersten Lesung sowie bei der Generaldebatte in der dritten
Lesung mit aller Schärfe und Klarheit von ihren Rednern be-
tonen lassen; bei der zweiten Lesung, die Einzelberatung ist,
und bei der Einzelberatung dritter Lesung hat die Arbeits-
gemeinschaft durch ihre Redner, die sich sehr lebhaft an der De-
batte beteiligten, ihre Anträge energisch mit guten Gründen
vertreten lassen. Die Ablehnung bei der Schlußabstimmung
war einstimmig von ihr beschlossen worden. Die Arbeits-
gemeinschaft ist fest überzeugt, in Uebereinstimmung mit den
Massen der Arbeiter gehandelt zu haben, die jetzt die Wirkungen
des Gesetzes zu spüren bekommen werden. Die Produktion und
die Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu steigern, dazu ist ein
solches Zwangsgesetz absolut ungeeignet. Gute Ernäh-
rung, guter Lohn und gute Arbeitsbedin-
gungen sind die einfachen Mittel, die diese Resultate spielend
von selber herbeiführen würden.
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Stadtarchiv Solingen (9. Dezember 2016). 9. Dezember 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cqws