Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. November 1916
Der Dienst in der deutschen Presse soll als Kriegsdienst erklärt werden.
Hilden, 25. Nov. Die Presse im Dienste
des Vaterlandes. Bei der gestrigen Beratung des
zivilen Dienstpflichtgesetzes im Haushaltsausschuß des
Reichstages wurde erklärt, der Dienst in der deutschen
Presse müsse als Kriegsdienst erklärt werden. Ohne
die Presse könne das Gesetz überhaupt nicht durchgeführt
werden, und die Lahmlegung von Zeitungen würde einen
großen moralischen Schaden bedeuten. (Die Lahm-
legung der Presse bedeutet auch eine große nationale Ge-
fahr. Red.) Der Staatssekretär des Innern erklärte,
was im besonderen die Presse anlange, so wisse die Regie-
rung ganz genau, daß die Aufrechterhaltung auch der
mittleren und kleinen Presse während der ganzen
Dauer dieses Krieges eine dringende vaterlän-
dische Notwendigkeit sei. Die Regierung hätte
schon früher besondere Maßnahmen getroffen, um
angesichts vorliegender technischer Schwierigkeiten das
Weitererscheinen auch der mittleren und kleinen Zeitungen
zu gewährleisten.
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Stadtarchiv Hilden (25. November 2016). 25. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cqqa