Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. November 1916
Von nun an soll auch eine allgemeine Kundenliste für Nahrungsmittel in Hilden eingeführt werden. Listen für Fleisch und Brot gab es bereits.
Hilden, 18. Nov. In der gestern abend statt-
gefundenen Sitzung der Nahrungsmittel-Kommission
wurde beschlossen, hier in Hilden die allgemeine Kun-
denliste einzuführen, soweit die Nahrungsmittel in
Betracht kommen, die von der Stadt an die Geschäfte zum
Verkauf zur Ausgabe kommen. Für Fleisch und Brot
bestehen hier die Kundenlisten schon. Es kommen somit
bei der neuen allgemeinen Kundenliste in Betracht, Butter,
Margarine, Nudeln, Zucker, Hülsenfrüchte, Kraut usw.
Bezüglich der übrigen Nahrungsmittel, welche hier ver-
kauft werden, herrscht natürlich nach wie vor die Frei-
zügigkeit. Diese Maßnahme ist als sehr willkommen zu
bezeichnen, sie regelt den Geschäftsgang sicherer und garan-
tiert dem Verbraucher die ihm nach der jeweiligen amt-
lichen Bekanntmachung zustehenden Mengen der verschiede-
nen Nahrungsmittel. Da die betreffenden Geschäfte so viel
Nahrungsmittel erhalten, wie ihnen auf Grund der Kun-
denliste zustehen. Ueber die Anmeldung zur neuen
Kundenliste gibt die Bekanntmachung in unserer heutigen
Zeitungsausgabe Auskunft.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (18. November 2016). 18. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cqq4