14. Februar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Februar 1917

Die Herstellung von Saft aus Runkelrüben ist erlaubt.

   –  Rübensaft aus Runkelrüben. Es ist
vielfach die Meinung vertreten worden,
daß zur Verarbeitung von Runkelrüben aus
Rübensaft es ebenso wie zur der Verarbeitung
von Zuckerrüben aus Rübensaft der Geneh-
migung der Kriegs-Rübensaftgesellschaft in
Berlin bedürfe, und es ist behauptet worden,
daß die Kriegs-Rübensaftgesellschaft dieser
Genehmigung Schwierigkeiten entgegensetze.
Das trifft nicht zu. Runkelrüben können zu
Rübensaft ohne weiteres verarbeitet werden,
nur darf der daraus hergestellt Rübensaft
nicht ohne Genehmigung der genannten Ge-
selllschaft abgesetzt werden. Wer also Run-
kelrüben für den eigenen Verbrauch aus Rü-
bensaft verarbeiten will, kann dies ohne
weiteres tun.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (14. Februar 2017). 14. Februar 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cqq1


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