Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Februar 1917
Sogenannte Tauchbootbriefe können ausgeliefert werden.
– Tauchbootbriefe von der Front. Die
Auslieferung v. Tauchbootbriefen ist jetzt auch
durch deutsche Heeresangehörige im Felde
ausdrücklich zugelassen worden. Sie sind
„An das Vermittlungspostamt in Hamburg“
einzusenden. Die Bedingungen und Gebüh-
ren sind dieselben wie für die bürgerliche
Bevölkerung.